Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, sowie das Investitionsprogramm wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.18 und in der Haushaltstagung vom 12.01.19 vorgestellt.
Der vorliegende Haushaltsvorentwurf sieht keine Steuererhöhungen vor,
sondern belässt die Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuern bei 360 v.H..
Berücksichtigt ist hingegen die aversierte aber noch nicht durch den Kreistag beschlossene Senkung der
Kreisumlage um 3 auf nunmehr 44 Prozentpunkte.
Die Gemeinde Berge hat mit Schreiben vom 22.1.19 an die
Samtgemeinde Fürstenau den Antrag gerichtet, die Samtgemeindeumlage ebenfalls
um 3 Prozentpunkte zu senken. Eine diesbezügliche Rückäußerung der Samtgemeinde
liegt bisher nicht vor, so dass im Haushaltsentwurf mit dem unveränderten
Umlagesatz von 49 Prozentpunkten gerechnet wurde.
Im Ergebnishaushalt wurde für die Beseitigung von Straßenschäden der
Ansatz von 25.000 € auf 75.000 € erhöht. Da die tatsächlichen Planungskosten
der Gemeinde Berge in der Vergangenheit meistens über dem Haushaltsansatzansatz
lagen, wurde eine Erhöhung auf 40.000 € vorgenommen.
Die Ansätze für die Straßenbeleuchtung werden in der Sitzung näher erläutert.
Hier wurde ebenso eine Erhöhung vorgenommen, da vorhandene Leuchtmittel
getauscht (von Induktion auf LED) und bei den noch vorhandenen Bogenlampen die
Köpfe ausgetauscht werden sollen (von Leuchtstoffröhren auf LED).
Sofern dies entsprechend beschlossen wird, ist die Haushaltssatzung noch um § 7 (Wertgrenze) zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2019 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 2.938.800 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 2.903.500 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 35.300 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.761.500 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.678.000 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.102.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 839.500 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 56.800 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand 289.200 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.863.500 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.574.300 €
in
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 460.000 € festsetzt,
in
§ 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
in
§ 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in
§ 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 wird beschlossen.