Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Vorlage
FB 4/004/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wurde zum 01.01.2017 neu gefasst. Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis der Kommunen, diese Aufgabe auch künftig zu übernehmen, wurden auch die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und den Kommunen neu geregelt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2018 beschlossen, den kreisangehörigen Kommunen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Bereich der Kinderbetreuung ab dem Jahr 2019 jährlich zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 2,8 Mio.€ im Rahmen der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

·         500.000 Euro für Anpassungen im Bereich der Kindertagespflege

·         300.000 Euro für die Beitragsfreiheit in der Kindertagespflege analog zur Beitragsfreiheit im Kindergarten

·         2.000.000 Euro aus den Einsparungen durch entfallende Übernahmen der Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)

 

Um die finanzielle Erhöhung vertraglich zu fixieren, ist eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Gesamtbeträge der finanziellen Förderung ab dem Jahr 2019.

 

Die Änderungsvereinbarung ist zur Kenntnis beigefügt.


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage und den Anlagen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I