Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2018 beschlossen,
den kreisangehörigen Kommunen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Bereich
der Kinderbetreuung ab dem Jahr 2019 jährlich zusätzliche finanzielle Mittel in
Höhe von 2,8 Mio.€ im Rahmen der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Verfügung zu stellen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
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500.000
Euro für Anpassungen im Bereich der Kindertagespflege
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300.000
Euro für die Beitragsfreiheit in der Kindertagespflege analog zur
Beitragsfreiheit im Kindergarten
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2.000.000
Euro aus den Einsparungen durch entfallende Übernahmen der Elternbeiträge für
den Besuch des Kindergartens (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)
Um die finanzielle Erhöhung vertraglich zu fixieren,
ist eine Änderung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Die
Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Gesamtbeträge der finanziellen
Förderung ab dem Jahr 2019.
Die Änderungsvereinbarung ist zur Kenntnis beigefügt.
W a g e n e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die
anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe
der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.