Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 1/015/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Das Samtgemeinderatsmitglied
Herbert Gans wird mit Beschluss vom 28. März 2019 seine Mitgliedschaft im Rat
der Samtgemeinde Fürstenau verlieren.
Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38
des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz
auf die nächste Ersatzperson, Herrn Freiherr Burghard von Schorlemer, über.
Nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die neuen Ratsmitglieder vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet.
M o o r m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |