Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 1/015/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Samtgemeinderatsmitglied Herbert Gans wird mit Beschluss vom 28. März 2019 seine Mitgliedschaft im Rat der Samtgemeinde Fürstenau verlieren. 

Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz auf die nächste Ersatzperson, Herrn Freiherr Burghard von Schorlemer, über.

 

Nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die neuen Ratsmitglieder vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet.

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister