Betreff
Neuwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Vorlage
FB 1/013/2019
Aktenzeichen
022.10.5
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach der Niederlegung des Amtes als Bürgermeister ist eine Neuwahl der Bürgermeisterin des Bürgermeisters aus der Mitte des Rates erforderlich geworden.

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.

 

Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters aus der Mitte der Ratsmitglieder wird durch den stellvertretenden Bürgermeister geleitet.

 

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister