In der Sitzung des Samtgemeinderates am 13.12.2018
(SG/SGR/06/2018, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019
vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen und
strategische Entwicklung fallen u.a. folgende Produkte:
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571.00 – Wirtschaftsförderung Seite 39
Ergebnishaushalt:
Gegenüber den Haushaltsansätzen 2018 haben
sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
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111.51 – Finanzverwaltung Seite
61
Ergebnishaushalt:
Sachkonto
– 443109 – EDV-Aufwendungen
Der Ansatz musste im Vergleich zum Vorjahr um
6.100 € erhöht werden.
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545.10 – Straßenreinigung Seite
69
Ergebnishaushalt:
Sachkonto
332101 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Die Straßenreinigungsgebühren sind zum
01.01.2019 von 0,72 € auf 1,20 € pro Kehrmeter angehoben worden. Somit konnte
der Ansatz um 12.400 € gegenüber dem Vorjahr erhöht werden.
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611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg.
Umlagen Seite 139
Ergebnishaushalt:
Sachkonto
311100 – Schlüsselzuweisungen vom Land
Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen
waren die voraussichtliche Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden 2019 und der
vorläufige Grundbetrag von 1.103,22 €. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser um
75,25 € erhöht.
Sachkonto
313100 – Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen
Wirkungskreises werden in Höhe von 319.100 € erwartet.
Sachkonto
318220 – Samtgemeindeumlage
Bei einem Hebesatz von 49 v.H. der
Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden beläuft sich die Samtgemeindeumlage
auf 5.088.500 €.
Sachkonto
437210 – Kreisumlage
Als Grundlage für die Berechnung der
Kreisumlage werden 90 % der erhaltenen Schlüsselzuweisungen herangezogen und
mit dem Hebesatz der Kreisumlage (44 v.H.) multipliziert.
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612.10 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Seite 141
Ergebnishaushalt:
Sachkonto
451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
Aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus
ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zum Haushaltsansatz 2018.
Finanzhaushalt:
Aufgrund von Änderungen bei den Produkten Brandschutz,
Schulen, Bäder, Tageseinrichtungen für Kinder, Gemeindestraßen und Bauhof ist
die Kreditermächtigung geringfügig um 8.500 € auf nunmehr 1.944.200 €
anzuheben.
Bei den Verpflichtungsermächtigungen
reduziert sich der Betrag um 200.000 € auf 1.950.000 €.
Nähere Ausführungen hierzu sind der Vorlage
FB 3/008/2019 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 sowie
Investitionsprogramm 2018 bis 2022 – zu entnehmen.
R a m l e r |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei
den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (571.00, 111.51, 545.10, 611.10,
612.10) sind im Haushaltsplan für das Jahr 2019 zu veranschlagen.
Die aufgeführten Änderungen im Finanzhaushalt bei der Kreditermächtigung und den Verpflichtungsermächtigungen sind zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist im
Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine
Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I