Die Umsetzung der Energiewende erfordert ein
sektorübergreifendes Agieren zwischen den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung
sowie dem Verkehrssektor und stellt erhebliche Anforderungen an die
Weiterentwicklung der Strom- und Gasverteilernetze sowie die sonstigen
Versorgungsinfrastrukturen über die Gemeindegrenzen hinweg. Dies betrifft
insbesondere auch die bedarfsgerechte Verzahnung zwischen energietechnischer
und städtebaulicher Planung. Eine weitere Herausforderung besteht darin, die
Versorgungssicherheit im Landkreis auf Dauer sicher zu stellen. Zur Erreichung
dieser Ziele sind eine homogene Eigentümerstruktur sowie eine gewisse
Einflussnahmemöglichkeit der Kommunen auf die Netzentwicklung grundsätzlich von
Vorteil.
Vor diesem Hintergrund verfolgt der Landkreis
Osnabrück das Ziel, die kommunalen Interessen zu bündeln und eine stärkere
Einflussnahme auf die energiewirtschaftliche Entwicklung im Landkreis zu
ermöglichen. Dabei soll ein wirtschaftlich attraktives und risikoarmes
Kooperationsmodell für die Kommunen des Landkreises entstehen und nachhaltig
weiterentwickelt werden.
Um dem gesamten Osnabrücker Land eine starke Verhandlungsposition sowie
eine Mitgestaltung der zukünftigen Netzentwicklung zu ermöglichen, hat der
Landkreis Osnabrück mit innogy die Eckpunkte eines Kooperationsmodells auf
Grundlage eines entsprechenden Konzeptvorschlages der innogy vorsondiert. Vor
dem Hintergrund der geplanten Übernahme der innogy SE durch die E.ON SE zur
Jahresmitte 2019 wurden zunächst vorrangig die Gespräche mit der innogy SE geführt.
Das Kooperationsmodell sieht eine Beteiligung der Kommunen des
Landkreises und der Bevos GmbH (Beteiligungsholding des Landkreises Osnabrück)
an den innogy Strom- und Gasnetzen im Landkreis Osnabrück vor. Der eigentliche
Netzbetrieb wird im Rahmen der Kooperation durch die Westnetz GmbH (100
prozentige innogy Tochter) über ein Pachtverhältnis sichergestellt.
Die innogy gründet die „Netzgesellschaft GmbH
& Co. KG“ (im Folgenden: Netzgesellschaft) mit Sitz im Landkreis und bringt
ihre Strom- und Gasnetze zusammen mit den entsprechenden Konzessionsverträgen
in diese Gesellschaft ein, soweit die betreffenden Kommunen einer Übertragung
der Netze vorab zugestimmt haben. Parallel soll die Gründung der „Holding GmbH
& Co. KG“ (im Folgenden: Holding) durch die Bevos GmbH und die Kommunen
erfolgen, welche sich dem Kooperationsmodell von Beginn an anschließen möchten.
Kommunen können sich über eine Beteiligung an der Holding sofort am
Netzeigentum beteiligen. Kommunen, die dem Modell grundsätzlich zustimmen,
können es sich offenhalten, in welchem Umfang und wann sie Anteile erwerben
möchten. Die Bevos GmbH ist bereit, die auf die betreffenden Kommunen
entfallenden Anteile zunächst mit zu erwerben und für die Kommunen vorzuhalten,
bis diese einen Eigenerwerb wünschen.
Die Holding erwirbt 50% der Gesellschaftsanteile an der Netzgesellschaft
von innogy gegen die Zahlung eines Kaufpreises. Die Berechnung des Wertes
erfolgt nach den Vorgaben der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung und birgt
kaum Diskussionspunkte. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen ist ein Kaufpreis
von 59,1 Mio. € ermittelt worden. Unter Berücksichtigung der Größe, der
Einwohnerzahl sowie der Katasterfläche ist für die Stadt Fürstenau ein Anteil
von 3,4 Mio. € errechnet worden.
Die zukünftigen Rückflüsse an die Holding bzw. die Kommunen werden
maßgeblich durch die Höhe des Pachtentgeltes beeinflusst. Die
Pachtentgeltberechnung erfolgt auf Basis des Bescheides der Bundesnetzagentur
unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung sowie der
Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung. Auf Basis der vereinbarten
Pachtentgeltberechnung erzielt die Kooperationsgesellschaft eine für einen
Netzeigentümer angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital i.H.v.
durchschnittlich 5,8%. Für die Stadt Fürstenau würde dieses bei einem Erwerb
der Netze zu einer jährlichen Ausschüttung von im Durchschnitt 186 T€ vor
Kapitalertragssteuer in den nächsten 20 Jahren führen.
Eine Vollfinanzierung des Kaufpreises von 3,4 Mio. € wäre für durch die
Stadt Fürstenau mit den jährlich prognostizierten Ausschüttungen möglich, wenn
die berechneten Annahmen so eintreten. Grundsätzlich handelt sich aber bei einer
Netzübernahme um eine unternehmerische Tätigkeit, welche auch mit
wirtschaftlichen Risiken für die Stadt Fürstenau verbunden ist.
Die Stadt Fürstenau sieht viele Vorteile in der Übernahme der Netze
durch eine Netzgesellschaft mit größerem kommunalen Einfluss. Daher soll ein Grundsatzbeschluss
zur Übertragung der Konzessionen und Netze auf die Netzgesellschaft gefasst
werden. Eine Beteiligung an der Netzgesellschaft in dem oben beschriebenen
Umfang von 3,4 Mio. € Investition, welche komplett fremdfinanziert werden
müsste, wird derzeit durch die Stadt Fürstenau nicht angestrebt.
Sollte die Stadt Fürstenau einen Eigenerwerb zu einem späteren Zeitpunkt
wünschen, werden die Anteile zunächst über die Bevos GmbH vorgehalten.
M o o r m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Fürstenau stimmt zu, dass die
innogy Netze Deutschland GmbH die in ihrem Eigentum stehenden örtlichen
Strom- und Gasverteilnetze der allgemeinen Versorgung einschließlich der
entsprechenden Konzessionsverträge iSd § 46 Abs. 2 EnWG in eine
Netzgesellschaft mit Sitz im Landkreis Osnabrück gemäß dem vorgestellten
Konzept einbringt.
- Die Stadt Fürstenu ist bereit, auf eine
Ausübung von etwaigen vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechten vor
Ablauf der vereinbarten Laufzeit des jeweiligen Konzessionsvertrages zu
verzichten, sofern eine Umsetzung der Netzgesellschaft einschließlich der
Netz- und Konzessionseinbringung gemäß Ziffer 1 erfolgt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Beschlüsse
zu Ziffer 1 und Ziffer 2 zu treffen.