Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in
der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben
(Verfahren nach d`Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das
der Bürgermeister zu ziehen hat.
Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die
Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.
Ausgehend von der Annahme, dass es im neuen Samtgemeinderat
zur Bildung von zwei gleich starken Gruppen mit jeweils 16 Sitzen
(CDU/FDP-Gruppe bzw. SPD/Grüne-Gruppe) kommen wird, ergeben sich nach der als
Anlage beigefügten Berechnung gleiche Höchstzahlen, so dass das Los entscheiden
würde.
Gemäß § 51 Abs. 10 NGO kann der Rat einstimmig ein von der
Regelung des Absatzes 8 abweichendes Verfahren beschließen.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen,
für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die
Ausschussvorsitzende/den Ausschussvorsitzenden zu benennen. Diese Positionen
sind aber unabhängig vom Höchstzahlenverfahren bestimmt worden.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1. Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der
Ausschussvorsitzenden wird wie folgt festgestellt:
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Zugriff |
Vorsitzende(r) |
I. Vertr. |
II.0 Vertr. |
Schulaus-schuss |
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Werksaus-schuss |
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Jugend- und Kulturaus-schuss |
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Planungs-, Bau-, Feuer-wehr und Umweltaus-schuss |
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Finanz- und Rechnungs-prüfungsaus- schuss |
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Ausschuss für Entwick-lung und Innovation |
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2. Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende be-
stimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II