Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Samtgemeinderates (§ 51 Abs. 8 NGO)
Vorlage
FB 1/039/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren nach d`Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

 

Ausgehend von der Annahme, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei gleich starken Gruppen mit jeweils 16 Sitzen (CDU/FDP-Gruppe bzw. SPD/Grüne-Gruppe) kommen wird, ergeben sich nach der als Anlage beigefügten Berechnung gleiche Höchstzahlen, so dass das Los entscheiden würde.

 

Gemäß § 51 Abs. 10 NGO kann der Rat einstimmig ein von der Regelung des Absatzes 8 abweichendes Verfahren beschließen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende/den Ausschussvorsitzenden zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlenverfahren bestimmt worden.

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der

      Ausschussvorsitzenden wird wie folgt festgestellt:

 

 

 

 

Zugriff

Vorsitzende(r)

I. Vertr.

II.0 Vertr.

Schulaus-schuss

 

 

 

 

Werksaus-schuss

 

 

 

 

Jugend- und Kulturaus-schuss

 

 

 

 

Planungs-, Bau-, Feuer-wehr und Umweltaus-schuss

 

 

 

 

Finanz- und Rechnungs-prüfungsaus- schuss

 

 

 

 

Ausschuss für Entwick-lung und Innovation

 

 

 

 

 

 

                                   

2.      Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende be-

      stimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II