In der Sitzung des Stadtrates am 18.12.2018
(St/StR/05/2018, P. Ö 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019
vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.
Wesentliche Abweichungen zu den Haushaltsansätzen
des Vorjahres bei den einzelnen Produkten sind in dieser und den
vorangegangenen Ausschusssitzungen erläutert worden.
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss
in Höhe von 161.000 € aus. Auch der Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022
gestaltet sich positiv. Somit entspricht der Haushalt 2019 und die
Finanzplanung der Folgejahre den Vorgaben des NKomVG zum Haushaltsausgleich.
Die nachfolgend aufgeführten Änderungen
betreffen ausschließlich Änderungen im Bereich der Investitionstätigkeit.
Aufgrund des hohen Finanzmittelbestandes zum
31.12.2018 können die Investitionen 2019 jedoch ohne eine Kreditaufnahme
finanziert werden. Dabei wurden die im Haushaltsjahr 2019 kassenwirksam
werdenden Beträge aus Rückstellungen, Haushaltsresten und Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Änderungen
im Bereich der Investitionstätigkeit:
I19-541-05 –
Ausgleichsmaßnahmen / Ökopunkte +5.000 €
- Produkt 541.10
– zusätzl. 5.000 € für Flächenpotenzialanalyse Wegerandstreifen
I19-541-03 –
Oberflächenentwässerung Ortslage Schwagstorf
- Produkt 541.10
Die Investitionsnr. hat eine neue Bezeichnung
bekommen (urspr.: Straßenentwässerung
Bippener Str./Schwagstorf)
Zu den bereits veranschlagten Beträgen für die
Jahre 2019 und 2020 wurden im Finanzplanjahr
2021 weitere 150.000 € eingeplant.
I19-424-03 – Kunstrasenplatz
- Produkt 424.10 – Sportstätten
Haushaltsjahr 2019 +50.000
€
Finanzplanjahr 2020 (Verpflichtungsermächtigung) +700.000
€
2019 =
+55.000 €
2020
= +700.000 €
2021
= +150.000 €
Weitergehende Erläuterungen zu
den einzelnen Positionen werden in der Sitzung des Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.
R a m l e r |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplanentwurf 2019 wird in der vorgestellten Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist im
Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Unter Berücksichtigung der vorgestellten
Änderungen ergibt sich im Finanzhaushalt eine Entschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I