Mit Schreiben vom 04.09.2018 beantragte die Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. einen Investitionszuschuss für die Sanierung des Jugendheims Hollenstede. Der Förderantrag wurde bereits in verschiedenen Sitzungen des Verwaltungsausschusses bzw. Stadtrates thematisiert und soll nun abschließend beraten werden.
Das Jugendheim wurde seinerzeit für einen symbolischen Wert von 1 € von der Stadt Fürstenau an die Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. übertragen.
Die Sanierung wurde ab September 2017 durchgeführt und bezog sich im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen:
- Wärmeisolierung des Daches
- Austausch der Heizungsanlage und Heizkörper
- Einbau einer Akustikdecke
- Erneuerung der Innenbeleuchtung
- Erneuerung des Fußbodens
- Einbau neuer Außen- und Innentüren
- Wandverkleidung / Malerarbeiten
- Außenpflaster / Grabenböschung / Parkplatz
Im Oktober 2018 konnte die Sanierung erfolgreich abgeschlossen werden.
Für dieses Vorhaben wurde ein Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gestellt, der im Mai 2017 positiv beschieden wurde.
Die Abrechnung mit dem ArL erfolgte bereits, so dass der komplette Zuwendungsbetrag ausgezahlt wurde.
Im Laufe der ab September 2017 durchgeführten Bauarbeiten stellte man fest, dass der lt. Schätzung vorgesehene Kostenrahmen nicht eingehalten werden konnte und man den Finanzierungsplan überarbeiten musste. Daraufhin wurde eine Förderung bei der Stadt Fürstenau und der Sparkassenstiftung beantragt. Der städtische Zuschuss wurde mit 10.000,00 € angesetzt.
Nach den Förderrichtlinien der
Stadt Fürstenau werden „Neubau- und
Modernisierungsmaßnahmen mit 10 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal
10.000,00 € gefördert. Die Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen
Maßnahme zu stellen.
Eine Abweichung kann im Einzelfall bei Maßnahmen von besonderer
Bedeutung in Betracht kommen.“
Der Förderantrag wurde im September 2018, also fast zum Ende und nicht vor der Baumaßnahme gestellt. Jedoch ist lobend anzuerkennen, dass für die Hollensteder Dorfgemeinschaft die ZILE-Förderung zunächst auskömmlich für die Finanzierung erschien. Lediglich die Kostensteigerung führte dazu, dass auch andere Fördermöglichkeiten, wie die Sparkassenstiftung und die Förderung durch die Stadt Fürstenau in Anspruch genommen werden sollen. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Jugendheim ursprünglich um ein städtisches Gebäude handelt. Daher sind die Voraussetzungen für eine Abweichung von den Förderrichtlinien gegeben, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
Um eine Kollision mit der ZILE-Förderung auszuschließen, bittet die Hollensteder Dorfgemeinschaft in ihrem Antrag um einen zweckgebundenen Zuschuss der nicht geförderten Kosten.
Dies deckt sich mit den
ZILE-Förderrichtlinien, worin nach Nr. 5.4.2.10 „finanzielle Beteiligungen Dritter und anderweitige öffentliche
Förderungen in vollem Umfang in die Finanzierung einzubringen sind. Dabei ist
zu prüfen, ob unter Einbeziehung der Drittmittel eine Förderung nach den in
dieser Richtlinie ausgewiesenen Förderansätzen notwendig und angemessen ist.“
Somit ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Verbleibende Kosten |
29.929,73 € |
davon 10 % (gerundet) |
3.000,00 € |
Soll getreu der eigenen Richtlinie nur in Bezug auf die Mehrkosten gefördert werden, so ist lediglich die Gewährung eines Zuschuss in Höhe 3.000,00 € und nicht wie im geänderten Finanzierungsplan gewünscht von 10.000,00 € möglich.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. wird gemäß der Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden der Stadt Fürstenau eine Zuwendung von 3.000,00 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 3.000,00 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 3.000,00 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger 421.01/
Kostenstelle 401.00.01/ Konto: 004801
Investitions-Nr.: IFü-421-01
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
M o o r m a n n
Fachdienst I