Betreff
Koppelstraße als Tempo-30-Zone
Vorlage
FB 2/005/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für die Koppelstraße, Fürstenau, liegt ein Antrag auf Ausweisung einer Tempo 30 Zone vor.

Eine in der Zeit vom 05.09.2018 bis 13.09.2018 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat ergeben, dass in der Koppelstraße eine Durchschnittsgeschwindigkeit  von 34 km/h bei zulässigen 50 km/h erzielt wird.

Die Koppelstraße ist bereits verkehrsberuhigt ausgebaut, was auch die gemessenen Geschwindigkeiten erklärt.

Am 08.11.2018 hat eine Verkehrsschau zusammen mit der Straßenverkehrsabteilung beim Landkreis Osnabrück  stattgefunden. Die Straßenverkehrsabteilung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

„Unter Hinweis auf den bereits bestehenden verkehrsberuhigten Ausbau sollte die Koppelstraße als Tempo-30-Zone beschildert werden. Die Akzeptanz einer solchen Regelung ist durch die Ergebnisse der von der Stadt Fürstenau durchgeführten Geschwindigkeitsmessung gewährleistet. Die Beschilderung würde nur den offensichtlichen Ist-Zustand nachvollziehen.

Im Vergleich zu anderen in der Nähe gelegenen Straßen, z.B. die Breslauer Straße etc., die nicht verkehrsberuhigt ausgebaut sind, aber dennoch mit Tempo 30 begrenzt sind, ist eine Ablehnung gegenüber den Anwohnern der Koppelstraße nicht zu begründen.

Die Stadt Fürstenau wird daher gebeten, im Einvernehmen nach § 45 Abs. 1 c Satz 1 StVo die entsprechende Beschilderung vorzunehmen.“


F ö c k e

W a g e n e r 

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Koppelstraße wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsabteilung beim Landkreis Osnabrück als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Die entsprechende Beschilderung ist vorzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Für die Beschilderung entstehen Kosten von rd. 200 €.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I