Betreff
Rückbau von Spielplätzen in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FG 70/005/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Es bestehen im gesamten Stadtgebiet einschließlich Ortsteile Schwagstorf, Hollenstede und Settrup 23 städtische Spielplätze (außer Schulen und Freibäder), die von der Stadt Fürstenau  im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu unterhalten sind. Die Spielplätze werden außer in den Wintermonaten wöchentlich/monatlich durch einen Mitarbeiter des Bauhofes Fürstenau und einmal jährlich vom TÜV kontrolliert. Die regelmäßige Kontrolle der Spielplätze ist per Dienstanweisung geregelt. Die Dokumentation ist insbesondere im Falle eines Unfalles unerlässlich.

 

Für die laufende Unterhaltung der 23 städtischen Spielplätze sind im Haushalt 6.500,00 € eingeplant. Hiervon werden die Kosten für Mäh- und Freischneidearbeiten durch eine Fremdfirma, Baumpflegearbeiten, Erneuerung von Sand, Nachpflanzungen usw. gezahlt.

 

Für die Unterhaltung der Geräte werden jährlich 3.700,00 € eingeplant. Hiervon werden Mängel an den Spielgeräten, die während der wöchentlichen Spielplatzkontrolle festgestellt werden, behoben. Außerdem werden abgängige Geräteteile, wie z. B. Schaukelsitze, Befestigungen  usw. ausgetauscht. Je nach Erforderlichkeit werden Ersatzteile für Spielgeräte, wie neue Bretter, Schaukelsitze, Seile usw. angeschafft.  

 

Für investive Ersatzbeschaffungen werden pauschal jährlich 10.000,00 € eingeplant. Die Mittel werden für Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, die abgängig sind und nicht mehr den Sicherheitsvorschriften entsprechen, verwendet. Auch werden tlw. abgängige Holzzäune durch massive Zaunelemente ersetzt.

 

Im Jahr 2015 wurden die Spielplätze „Görlitzer Straße“ und „Filmer-Lange-Str.“ sowie der Spielplatz „Am Bramberg“ in Schwagstorf zurückgebaut. Die Spielplätze Görlitzer Straße“ und „Filmer-Lange-Str.“ wurden bisher aufgrund ihrer ungünstigen Zuwegungen und Lage vergeblich zum Kauf angeboten. Das Grundstück des Spielplatzes „Am Bramberg“ in Schwagstorf wurde gegen ein Baugrundstück im Baugebiet „Im Apfelbaumland“ getauscht.

 

Während der wöchentlich durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, dass die Spielplätze „Koppelstraße“, „Glatzer Straße.“ und „Ettenfelde I + II“ “, der im Bereich Stöve- und Varenhorststraße angesiedelt ist, kaum noch frequentiert werden. Von der Verwaltung wird angeregt über den Rückbau dieser Spielplätze zu beraten. In unmittelbarer Nähe des Spielplatzes „Koppelstraße“ befinden sich die Spielplätze „Zu den Diebesgärten“ und „Bürgerpark“, im Bereich des Spielplatzes „Glatzer Straße“ der Spielplatz an der „Breslauer Straße“ und im Bereich des Spielplatzes „Ettenfelde I + II“ die  Spielplätze „Netto-Markt“ und „Willy-Batta-Straße.“.

 

Die Stadt Fürstenau wurde im Oktober 2018 angeschrieben, ob es möglich ist, den Spielplatz „Ettenfelde I + II“ aufzuheben. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Spielplatz nicht mehr als solcher genutzt wird und es sollen sich dort immer wieder junge Leute aufhalten, die den Platz für ihre Bedürfnisse (Rauchen usw.) missbrauchen. Die Anwohner fühlen sich dort durch diese Umstände belästigt.

 

Die freiwerdenden Flächen könnten pflegeleichter gestaltet werden, damit sich der Unterhaltungsaufwand reduziert (Rasenfläche). Die Vermarktung der Spielplätze „Koppelstraße“ und „Ettenfelder Staße I + II“ wird sich auch hier schwer gestalten, da die Zuwegungen auf beiden Spielplätzen ungünstig gelegen und sehr schmal sind. Beim Spielplatz „Glatzer Straße“ könnten Überlegungen angestellt werden, diese Fläche als Bauplatz zu vermarkten, sofern die Erschließung ausreichend gesichert und der Bebauungsplan entsprechend geändert ist.

 

Die abgebauten Metall- und Recycling-Kunststoffgeräte könnten auf die vorhandenen Spielplätze verteilt und dort abgängige Geräte ersetzen. Die vorhandenen Holzgeräte können nicht mehr verwertet werden.

 

Die Anlieger sollten in die Entscheidung mit einbezogen werden. Die Nutzer könnten unter anderem in Form eines entsprechenden Hinweisschildes auf den Spielplatzflächen über den angedachten Rückbau informiert werden.

 

 


R o e l f e s

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-       K e i n e r -

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Rückbau von städtischen Spielplätzen können Unterhaltungskosten eingespart werden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I