Betreff
Windparks "Sellberg-Utdrift", "Fürstenauer Mühlenbach" und "Settrup"
Sanierung der öffentlichen Wege im Bereich der Windparks und weitere Straßen in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FG 60/001/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Arbeiten im Windpark Sellberg-Utdrift, Fürstenauer Mühlenbach und Settrup sind abgeschlossen. Nach einer Bestandsaufnahme durch das Ing.-Büro Hans Tovar, Bersenbrück, wurden Schäden an der Hagenbecker Straße, Losekamp, Hollensteder Kirchweg, an der Betonspurbahn, Höne und Emskamp festgestellt.

 

Auf der Grundlage des Wegegutachters des Ing.-Büros haben die Vorhabenträger der Windparks für die Beseitigung der Schäden jeweils eine Summe in Höhe von 88.370,00 € (WP Sellberg-Utdrift), 36.000,00 € (WP Fürstenauer Mühlenbach) und 177.000,00 € (WP Settrup) und  für die Instandsetzung des Düstern Weges jeweils pro Windpark 2.010,-- €, insgesamt 307.400,-- €, an die Stadt Fürstenau zu zahlen. Die Gelder sind bis auf die 2. Rate für den Windpark Fürstenauer Mühlenbach (erst nach Inbetriebnahme) eingegangen.

 

Zusätzlich wurden im Haushalt 2019 der Stadt Fürstenau für die Beseitigung von Straßenschäden 200.000,00 € eingeplant. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden vor Ort ebenfalls unter Beteiligung des Ing.-Büro Hans Tovar, Bersenbrück, besichtigt und Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen nach Feststellung der Schäden festgelegt. Die entsprechenden Straßen mit den zu sanierenden Abschnitten werden in der Sitzung bautechnisch detailliert erläutert und beschrieben.

 


T e g e t h o f f

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sanierung der Straßenschäden im Stadtgebiet Fürstenau wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Schäden in den Windparks Sellberg-Utdrift, Fürstenauer Mühlenbach und Settrup, durch eine noch zu beauftragende Firma beseitigen zu lassen.

 

  1. Dem Ing.-Büro Hans Tovar, Bersenbrück, wird der Auftrag für die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung auf der Grundlage der zzt. geltenden HOAI erteilt.

 

  1. Die Ausschreibung soll mit weiteren Maßnahmen der Gemeinde Bippen verbunden werden und als Lose gegliedert, öffentlich durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 507.400,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 200.000,00 €. Die weiteren notwendigen Mittel sind von den Windparkbetreibern für den Ausgleich der Straßenschäden bereits gezahlt worden und werden für diese Maßnahme verwendet.

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt             Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10 / 602.00.01 / 421206

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von 307.400,00 €

 

M o o r m a n n

Fachdienst I