Betreff
Splittungsmaßnahmen 2019
Vorlage
FG 70/004/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für das Haushaltsjahr 2019 stehen für die Splittungsmaßnahmen 40.000,00 € zur Verfügung. Entsprechende Leistungen wurden 2018 in Kooperation mit der Samtgemeinde Neuenkirchen gemeinsam öffentlich ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurde unsererseits für die Stadt und Samtgemeinde Fürstenau sowie für die Gemeinden Bippen und Berge. Federführend im Jahr 2018 war die Samtgemeinde Neuenkirchen. Im Jahr 2019 führt die Samtgemeinde Fürstenau die öffentliche Ausschreibung durch. Erfahrungsgemäß lassen sich im Frühjahr günstigere Preise erzielen, so dass zeitnah ausgeschrieben werden sollte.

 

 

Folgende Splittungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden:

 

1.   Stadt Fürstenau

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Breslauer Str.

650

2

Glatzer Str.

100

3

Am Gültum

1.000

4

Zum alten Sande

800

5

Berger Damm

900

6

Antener Str.

600

7

Emslandstr.

200

8

Lengericher Weg

300

9

Am Hamberg

500

10

Segelforstraße

900

11

Haverkampstr.

150

12

Von-Eye-Str.

150

13

Hildemannstr.

200

14

15

Zum Friedhof / Am Hamberg

Konrad-Adenauer-Str.

300

1.200

 

Gesamt

7.950

 

2. Ortsteil Hollenstede

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Losekamp

700

2

Neuenstadt

1.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

1.900

.

                       

3. Ortsteil Settrup

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Neuenkamp

1.200

2

Poggenort (Teil 1)

700

3

4

Poggenort (Teil 2)

Emskamp

600

600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

3.100

 

 

4. Ortsteil Schwagstorf

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Karwisch

350

2

Schulstraße

300

3

4

5

Kellinghausen (Teil 1)

Kellinghausen (Teil 2)

Kellinghausen (Teil 3)

400

300

50

 

Gesamt

1.400

 

 

 

 

 


R o e l f e s

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Splittungsmaßnahmen wird zugestimmt.

 

2.      Die Stadt Fürstenau führt die Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen in Kooperation mit der Samtgemeinde Neuenkirchen durch.  Die Maßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.

 

3.      Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 40.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 40.000,00 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt             Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10/602.00.01/421203

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I