Das
Anschreiben des Landkreises Osnabrück ist zur Informationsgewinnung ist als
digitale Anlage der Beschlussvorlage beigefügt worden.
Die
Auslegungsunterlagen sind auch unter folgenden Adressen abrufbar:
Landkreis
Osnabrück:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/buergerservice/auslegungen#node-41779
Samtgemeinde Fürstenau:
https://www.fuerstenau.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=857246
Hier können
dann auch aus der Gesamtkarte die betroffenen Bereiche auf dem Gebiet der
Gemeinde Berge (Karten Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 8 und 9) eingesehen werden.
Derzeit werden im Nachgang zu den Haushaltsklausuren der
Kreistagsfraktionen auf politischer Ebene des Landkreises Osnabrück noch
Gespräche zu einer möglichen „Entschärfung“ einzelner Regelungen geführt. Ein
abschließendes Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Sobald es dazu neue
Informationen gibt, wird hierüber berichtet.
Bürgermeister |
Anlagen
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Anschreiben
der Samtgemeinde Fürstenau und des Landkreises Osnabrück vom 17.12.18
- Karten Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 8 und 9