Betreff
Stellungnahme zum Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Bäche im Artland" in der Gemeinde Berge
Vorlage
BER/003/2019
Art
Beschlussvorlage Berge

Mit Schreiben vom 17.12.18 hat der Landkreis Osnabrück die Samtgemeinde Fürstenau darüber informiert, dass der Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bäche im Artland“ nebst Begründung und dazugehörigen Karten in der Zeit vom 20.12.18 bis zum 22.02.19 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landkreis Osnabrück als auch bei der Samtgemeinde Fürstenau ausliegt. Ferner sind die entsprechenden Auslegungsunterlagen durch Frau Winter (Samtgemeinde Fürstenau) auch an die Gemeinde Berge zur Einsicht- und Stellungnahme übermittelt worden.

 

Das Anschreiben des Landkreises Osnabrück ist zur Informationsgewinnung ist als digitale Anlage der Beschlussvorlage beigefügt worden.

 

Die Auslegungsunterlagen sind auch unter folgenden Adressen abrufbar:

 

 

Landkreis Osnabrück:

 

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/buergerservice/auslegungen#node-41779

 

 

Samtgemeinde Fürstenau:

 

https://www.fuerstenau.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=857246

 

 

Hier können dann auch aus der Gesamtkarte die betroffenen Bereiche auf dem Gebiet der Gemeinde Berge (Karten Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 8 und 9) eingesehen werden.

 

Derzeit werden im Nachgang zu den Haushaltsklausuren der Kreistagsfraktionen auf politischer Ebene des Landkreises Osnabrück noch Gespräche zu einer möglichen „Entschärfung“ einzelner Regelungen geführt. Ein abschließendes Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Sobald es dazu neue Informationen gibt, wird hierüber berichtet.


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Anschreiben der Samtgemeinde Fürstenau und des Landkreises Osnabrück vom 17.12.18

-       Karten Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 8 und 9

 


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -