Betreff
Splittungsmaßnahmen der Gemeinde Berge im Jahr 2019 - Beteiligung am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
BER/002/2019
Art
Beschlussvorlage Berge

Im Haushalt 2019 sind unter dem Produkt 541.10 – „Unterhaltung und Instandsetzung der Gemeindestraßen“ insgesamt 96.000 € veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2018 waren hier Mittel in Höhe von 46.000 € und im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 51.000 € eingeplant. 2017 wurde die Ausschreibung noch gemeinsam mit den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen durchgeführt, wobei die Samtgemeinde Fürstenau bei der Ausschreibung federführend war. Eine Änderung erfolgte allerdings im Jahr 2018, wo sich nur noch die Samtgemeinde Neuenkirchen am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau beteiligt hat. Laut Aussage von Frau Roelfes (Samtgemeinde Fürstenau) organisieren sich die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück seitdem eigenständig. Das Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau soll im Frühjahr durchgeführt werden, um wie in den Vorjahren auch, eine Kostenreduzierung für alle beteiligten Kommunen zu erwirken. Erfahrungswerte haben tatsächlich gezeigt, dass zu dieser Jahreszeit (meist) der günstigste Preis erzielt werden kann.

 

Im Jahr 2018 hat die beauftragte Firma hat die notwendigen Arbeiten weitestgehend in den Herbst verschoben und nach hiesiger Auffassung auch recht unbefriedigend ausgeführt. Die daraufhin durch die Gemeindeverwaltung Berge geführte Kommunikation mit dem Unternehmen war betreffend der Zielerreichung (Nachbesserung der Arbeiten) nicht befriedigend und sorgte für einen erhöhten Mehraufwand.

 

Aufgrund dieser Umstände ist zunächst darüber beratschlagt worden, eine von der Samtgemeinde Fürstenau unabhängige Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen durchzuführen, um im Ausschreibungsverfahren rechtlich und textlich einen festgeschriebenen Umsetzungszeitraum zu benennen, damit nicht wie in 2017 und 2018 die Aufträge aufgrund von Unwägbarkeiten bis in den Spätsommer verschoben werden.

 

Laut Auskunft von Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ist eine konkrete Festlegung des Arbeitszeitraums oder der Ausschluss fachlich und rechtlich so nicht möglich ist. Hier wird allerdings um Prüfung und entsprechenden Nachweis gebeten. Um den „Synergieeffekt“ (Kostenreduzierung) der gemeinsamen Ausschreibung zu erhalten, wäre es daher nicht sinnvoll, eine eigenständige Ausschreibung vorzunehmen.


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Berge wird sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 15.000,- €  beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen.