Im Haushalt 2019 sind unter dem Produkt
541.10 – „Unterhaltung und Instandsetzung der Gemeindestraßen“ insgesamt 96.000 € veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2018 waren
hier Mittel in Höhe von 46.000 € und im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von
51.000 € eingeplant. 2017 wurde die Ausschreibung noch gemeinsam mit den
Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen durchgeführt, wobei die
Samtgemeinde Fürstenau bei der Ausschreibung federführend war. Eine Änderung
erfolgte allerdings im Jahr 2018, wo sich nur noch die Samtgemeinde
Neuenkirchen am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau beteiligt
hat. Laut Aussage von Frau Roelfes (Samtgemeinde Fürstenau) organisieren sich
die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück seitdem eigenständig. Das
Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau soll im Frühjahr
durchgeführt werden, um wie in den Vorjahren auch, eine Kostenreduzierung für
alle beteiligten Kommunen zu erwirken. Erfahrungswerte haben tatsächlich gezeigt,
dass zu dieser Jahreszeit (meist) der günstigste Preis erzielt werden kann.
Im Jahr 2018 hat die beauftragte
Firma hat die notwendigen Arbeiten weitestgehend in den Herbst verschoben und nach
hiesiger Auffassung auch recht unbefriedigend ausgeführt. Die daraufhin durch
die Gemeindeverwaltung Berge geführte Kommunikation mit dem Unternehmen war
betreffend der Zielerreichung (Nachbesserung der Arbeiten) nicht befriedigend
und sorgte für einen erhöhten Mehraufwand.
Aufgrund dieser Umstände ist
zunächst darüber beratschlagt worden, eine von der Samtgemeinde Fürstenau
unabhängige Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen durchzuführen, um im
Ausschreibungsverfahren rechtlich
und textlich einen festgeschriebenen Umsetzungszeitraum zu benennen, damit
nicht wie in 2017 und 2018 die Aufträge aufgrund von Unwägbarkeiten bis in den
Spätsommer verschoben werden.
Laut Auskunft von Herrn
Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ist eine konkrete Festlegung des
Arbeitszeitraums oder der Ausschluss fachlich und rechtlich so nicht möglich
ist. Hier wird allerdings um Prüfung und entsprechenden Nachweis gebeten. Um
den „Synergieeffekt“ (Kostenreduzierung) der gemeinsamen Ausschreibung zu
erhalten, wäre es daher nicht sinnvoll, eine eigenständige Ausschreibung
vorzunehmen.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Die Gemeinde Berge wird sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 15.000,- € beteiligen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen.