In der Sitzung des Samtgemeinderates am 13.12.2018 (SG/SGR/06/2018/P.Ö11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:
· 216.10 – Oberschulen Seiten 77 – 80
Der Oberschule Berge wird zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung ein Schulbudget zur Verfügung gestellt.
Dies errechnet sich bei den laufenden Ausgaben aus folgenden Grund- bzw. Sockelbeträgen:
Grundbetrag je SchülerIn 40,00 €
Sockelbetrag je Schule 3.100,00 €
Für investive Ausgaben errechnet sich das Schulbudget aus folgenden Grund- bzw. Sockelbeträgen:
Grundbetrag je Klasse 280,00 €
Sockelbetrag je Schule 7.000,00 €
Ergebnishaushalt
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Sachkonten:
Sachkonto 314201 – Zuweisungen für laufende
Zwecke von Gemeinden
Wegen gestiegener Schülerzahlen und erhöhter Pauschalen ergibt sich ein Sachkostenzuschuss des Landkreises Osnabrück in Höhe von 223.600 €.
Sachkonto 421100 – Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen
Neben laufenden Unterhaltungsmaßnahmen sind Mittel für die Sanierung des Lehrerzimmers eingeplant. Der Haushaltsansatz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 15.500 €.
Sachkonto 422101 – Unterhaltung des
beweglichen Vermögens
Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte erhöht sich der Haushaltsansatz um rd. 3.500 €.
Investitionen
Neben den Mitteln, die der OBS Berge als Budget für investive Ausgaben zur Verfügung gestellt werden, sind 5.000 € für die energetische Sanierung der Beleuchtung im Lehrerzimmer eingeplant. Die energetische Sanierungsmaßnahme wird mit 1.500 € aus Bundesmitteln bezuschusst.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Oberschulen (216.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2019 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I