Betreff
Haushalt 2019 - Grundschulen
Vorlage
FG 40/007/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 13.12.2018 (SG/SGR/06/2018/P.Ö11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

·       211.10- Grundschulen                        Seiten 71 – 75

 

 

Den Grundschulen wird zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung ein Schulbudget zur Verfügung gestellt.

Dies errechnet sich bei den laufenden Ausgaben aus folgenden Grund- bzw. Sockelbeträgen:

 

            Grundbetrag je SchülerIn                                        24,00 €

            Sockelbetrag je Schule                                       1.250,00 €

 

            Bei Ganztagsschulen

            Grundbetrag je SchülerIn                                        30,00 €

            Sockelbetrag je Schule                                       1.600,00 €

 

Für investive Ausgaben errechnet sich das Schulbudget aus folgenden Grund- bzw. Sockelbeträgen:

 

            Grundbetrag je Klasse                                           100,00 €

            Sockelbetrag je Schule                                          900,00 €

 

            Bei Ganztagsschulen

            Grundbetrag je Klasse                                           125,00 €

            Sockelbetrag je Schule                                       1.100,00 €

 

 

Ergebnishaushalt

 

Wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei folgenden Sachkonten ergeben:

 

Sachkonto 314700 – Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen

In den vergangenen Jahren konnten Spenden für die Sozialpädagogen-Stelle in der Grundschule Fürstenau akquiriert werden. Der Sponsor möchte sich ab 2019 aus diesem Projekt zurückziehen und dafür andere Projekte fördern.

 

Sachkonto 421100 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Im Jahr 2019 stehen einige große Neubau-/Sanierungsprojekte, insbesondere auch im Schulbereich, an. Die finanziellen und personellen Ressourcen müssen vorrangig in diese Projekte gesteckt werden, so dass im Unterhaltungsbereich nur die zwingend notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können.

Der Haushaltsansatz reduziert sich daher im Vergleich zum Vorjahr um rd. 30.000 €.

 

Sachkonto 422101 – Unterhaltung des beweglichen Vermögens

Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte erhöht sich der Haushaltsansatz um knapp 6.000 €.

 

 

Investitionen

 

Neben den Mitteln, die den Grundschulen als Budget für investive Ausgaben zur Verfügung gestellt werden, sind Pauschalen für den Erwerb bzw. die Ersatzbeschaffung von Geräten für den Lernstandort Grafelder Moor und von Sportgeräten für die Sporthallen eingeplant. Weiterhin müssen einige Spielgeräte auf den Pausenhöfen ersetzt werden.

 

Außerdem sind Mittel für folgende große Projekte vorgesehen:

 

I18-211-01 – Grundschule Fürstenau-Parkplatz

Es sind Planungskosten in Höhe von ca. 9.000 € eingeplant. Die Herstellung des Parkplatzes soll im Zusammenhang mit der Neuanlegung des Busbahnhofes an der IGS erfolgen. In der Finanzplanung 2020 sind dafür 140.000 € vorgesehen.

 

I19-211-01 – Umbau und Erweiterung der Grundschule Fürstenau

Hierfür ist im Haushaltsjahr 2019 ein Betrag von 400.000 € eingeplant. In der Finanzplanung 2020 sind 800.000 € vorgesehen. Die Ausgaben werden mit insgesamt rd. 608.000 € durch das Land Niedersachsen bezuschusst.

 

ISG-211-10 – Neubau einer Sporthalle bei der Maiburg-Grundschule Bippen

Der Bau einer Sporthalle durch die Gemeinde Bippen soll im Haushaltsjahr 2019 mit 250.000 € unterstützt werden.

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Grundschulen (211.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2019 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I