Betreff
Haushalt 2019 - Tageseinrichtungen für Kinder und Familienservicebüro
Vorlage
FB 4/001/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 In der Sitzung des Samtgemeinderates am 13.12.2018 (SG/SGR/06/2018, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Ordnung, Brandschutz und Kultur fällt u.a. folgendes Produkt:

 

  • 365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder                    Seiten   65 –   68
  • 361.00 – Familienservicebüro                                    Seiten 105 – 106

 

Ergebnishaushalt

 

365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder Der Bereich der frühkindlichen Bildung befindet sich nach wie vor im Wandel. Der Trend zu längeren Betreuungszeiten und früherer Inanspruchnahme einer institutionellen Betreuung setzt sich fort. Seit Übertragung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ in 2011 auf die Samtgemeinde hat sich die Zahl der insgesamt in Kindertagesstätten betreuten Kinder von 418 auf 542 erhöht. Dabei hat insbesondere die Zahl der ganztägig betreuten Kinder zugenommen. Auch der Ausbau der U3-Betreuung auf nunmehr 90 Krippenplätze sorgt für höhere Betreuungsquoten und steigende Gruppenstärken.

 

KiTas Fürstenau - Anzahl der betreuten Kinder / Gruppen

Vor-/Nachmittags

Ganztags

Krippe

gesamt

 

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

2011

313

18

93

1

12

1

418

20

2012

290

16

103

3

30

2

423

21

2013

313

15

110

4

34

3

457

22

2014

300

16

117

5

53

3

470

24

2015

303

16

91

4

53

4

447

24

2016

301

15

113

5

57

4

471

24

2017

328

16

115

5

67

5

510

26

2018

325

16

129

6

88

6

542

28

 

Anzahl der betreuten Kinder

 

Anzahl der Gruppen

 

In den vergangenen Jahren kam es zu Schwankungen in der Gruppenstruktur, da zur Deckung steigender Nachfragen Kleingruppen als Übergangslösungen eingerichtet wurde.

 

Höhere Nachfragezahlen, längere Betreuungszeiten und insbesondere der Ausbau der U3-Betreuung führten seit 2011 zu kontinuierlichen Kostensteigerungen bei den KiTas. So stiegen allein die Kosten für das in KiTas eingesetzte Personal von rd. 2,1 Mio € in 2011 auf rd. 3,8 Mio. € in 2018. Die Zuschüsse an Kindergärten betrugen in 2011 noch rd. 1,2 Mio € und haben sich bis 2018 auf rd. 2,5 Mio. € mehr als verdoppelt.

 

In 2017 wurde eine neue Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen abgeschlossen. Diese Vereinbarung novelliert die finanzielle Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Kindertagesstätten. Gleichzeitig wird die Vereinbarung jedoch um die Kindertagespflege ergänzt, d. h. dass die Kosten der Tagespflege künftig pauschaliert abgerechnet und nicht nach tatsächlichen Kosten erstattet werden. Während also das Jahresergebnis im Produkt 365.00 verbessert wird, kommt es bei der Tagespflege (Produkt 361.00 Familienservicebüro) zu Ergebnisverschlechterungen.

 

Kostenentwicklung im Produkt 365.00 Tageseinrichtungen für Kinder

Gesamt-kosten

Personal-kosten

Sach-

kosten

Zuschüsse an KiTas

Zuschuss LKOS

Defizit

2011

2.615.572 €

2.139.238 €

476.333 €

1.168.031 €

1.168.031 €

2012

2.873.142 €

2.354.728 €

518.414 €

1.385.838 €

1.385.838 €

2013

3.185.493 €

2.651.778 €

533.714 €

1.468.763 €

20.216 €

1.448.548 €

2014

3.544.773 €

2.960.288 €

584.485 €

1.569.813 €

42.397 €

1.527.416 €

2015

3.771.611 €

3.153.114 €

618.497 €

1.698.566 €

81.190 €

1.617.376 €

2016

3.919.898 €

3.364.836 €

555.062 €

1.824.804 €

80.960 €

1.743.844 €

2017

4.356.132 €

3.707.300 €

648.832 €

1.990.911 €

1.024.637 €

966.274 €

2018

4.468.882 €

3.813.047 €

655.835 €

2.463.527 €

1.111.500 €

1.352.027 €

 

 

In 2019 ergeben sich erneut wesentliche Änderungen bei den Zuschüssen an Kindergärten, da die im November 2018 in Betrieb genommene Kindertagesstätte Am Gültum in 2019 für das gesamte Kalenderjahr zu berücksichtigen ist. Ab 2020 sind Erhöhungen allein durch tarifbedingte Personalkostensteigerungen enthalten. Die weitere KiTa-Entwicklungsplanung und die sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen werden für die weitere politische Beratung vorbereitet.

 

Auch die Beitragsfreiheit für Kinder ab dem dritten Lebensjahr wirkt sich auf die Haushaltsplanung aus. Sowohl der Ansatz für die Übernahme von Kindergartenbeiträgen wie auch die entsprechenden Zuweisungen vom Land wurden ab 2019 von 150 T€ auf 30 T€ reduziert.

 

Die Zuweisung vom Landkreis fällt für 2019 und 2020 entsprechend der getroffenen Vereinbarung geringer aus, wird jedoch ab 2021 wieder leicht steigen.

 

361.00 – Familienservicebüro Durch die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen erfolgt wie erwähnt keine Abrechnung der tatsächlichen Pflegekosten mehr, sondern wird eine pauschalierte Zuweisung gezahlt. Auf die Ausführung zum Haushalt 2018 zu diesem Produkt (FG 50/004/2018) wird insofern Bezug genommen.

 

Die Satzung des Landkreises Osnabrück über die Gewährung von Pflegegeld wurde zum 01.01.2019 neugefasst. Das Pflegegeld erhöht sich dadurch um 0,50 € je Stunde, so dass deer Haushaltsansatz für Pflegegelder nach oben korrigiert wurde. Künftig wird jedoch grundsätzlich von sinkenden Pflegekosten ausgegangen, da ein geringfügiger Rückgang der Tagespflegeleistungen zugunsten der institutionellen Betreuung erwartet wird.

 

Gleichzeitig wurde die Beitragsfreiheit für Kinder über drei Jahre auf die Tagespflege übertragen, so dass der Haushaltsansatz für Kostenerstattungen von 128 T€ auf 10 T€ reduziert wurde.

 

Investitionen

 

Für den Neubau der Kindertagesstätte Am Gültum sind in 2019 noch 250 T€ vorgesehen. Zudem sind im Haushaltsentwurf für den Ausbau der Straße Am Gültum weitere 480 T€ eingeplant. Nach der aktuellen Kostenschätzung kann dieser Ansatz auf 420 T€ reduziert werden.

 

Für das Familienservicebüro sind keine investiven Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltplanentwurf 2019 bei dem Produkt im Fachbereich Bildung, Kultur, Sport und Soziales (365.00) sind mit der Änderung im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2019 zu veranschlagen, dass der investive Ansatz für den Ausbau der Straße Am Gültum  auf 420 T€ reduziert wird.

 

Die Mittel aus dem Haushaltplanentwurf 2019 bei dem Produkt im Fachbereich Bildung, Kultur, Sport und Soziales (361.00) sind ohne weitere Änderung im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2019 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I