Im Jahresabschlussbericht 2017 ist unter den
Prüfungsfeststellungen vermerkt, dass es sich aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes bei den folgenden Positionen um überplanmäßige
Aufwendungen handelt, die nachträglich zu genehmigen sind.
Von der Verwaltung war die Auffassung
vertreten worden, dass die Mehreinnahmen im Teilhaushalt 7 (allgemeine
Deckungsmittel) zur Deckung der Mehraufwendungen in den Teilhaushalten 0 und 5
herangezogen werden könnten.
Die Mehraufwendungen resultieren in erster Linie aus höheren Kosten beim
Sachkonto 427106 – Pflege partnerschaftlicher Beziehungen (111.11 –
Gemeindeorgane) und erhöhten Planungskosten (511.10 – Gemeindeentwicklung).
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr
2017 werden genehmigt.