Die
Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling &
Twisselmann, Osnabrück) sowie die Satzungsendfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge sind in Papierform als Anlagen
beigefügt. Ergänzend hierzu können folgende Unterlagen
auch über einen Server unter
https://sgfuerstenau.privatecloud.itebo.de/s/B0AErcjU03zOVaM
heruntergeladen
werden:
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Satzungsendfassung
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in
Berge
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Begründung
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Abwägung
der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann,
Osnabrück)
Bürgermeister |
Anlagen
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Satzungsendfassung
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in
Berge
-
Abwägung
der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann,
Osnabrück)
- Den dargelegten
Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3
Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Die 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge
einschließlich Begründung, Gutachten zur Kampfmittelerkundung im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 18, der speziellen artenschutzrechtlichen
Beurteilung, Schallschutzgutachten, der wasserwirtschaftlichen
Stellungnahmen und der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der LWK
Niedersachsen wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten
Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.