Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Gewerbegebiet Lingener Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BER/055/2018
Art
Beschlussvorlage Berge

Nach Beschluss des Rates vom 05.09.18 sind im Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB parallel durchgeführt worden.

 

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück) sowie die Satzungsendfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge sind in Papierform als Anlagen beigefügt. Ergänzend hierzu können folgende Unterlagen auch über einen Server unter

 

https://sgfuerstenau.privatecloud.itebo.de/s/B0AErcjU03zOVaM

 

heruntergeladen werden:

 

-       Satzungsendfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge

-       Begründung

-       Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück)


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Satzungsendfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge

-       Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“ in Berge einschließlich Begründung, Gutachten zur Kampfmittelerkundung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18, der speziellen artenschutzrechtlichen Beurteilung, Schallschutzgutachten, der wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen und der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der LWK Niedersachsen wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.