Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Asterfeld II" in Berge im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
BER/050/2018
Art
Beschlussvorlage Berge

In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge aufzustellen.

 

Der ca. 1,7 ha große Änderungsbereich liegt unmittelbar nördlich der Asterfeldstraße, zwischen der Straße „Am Wall“ im Westen und der Straße „Pappelweg“ im Osten.

 

Planungsanlass ist, dass der Rat der Gemeinde Berge die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ beschlossen hat, um die bereits das Umfeld des Änderungsbereichs prägende Wohnnutzung im Zuge einer angemessenen Nachverdichtung und Ergänzung fortzuentwickeln. Im Änderungsbereich soll dementsprechend insgesamt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die bislang bestehende Grünfläche soll dementsprechend verkleinert werden. Die Schaffung von zusätzlichen Baumöglichkeiten bereits erschlossenen und bebauten Ortsteilen entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der Gemeinde, da erschlossenes Bauland in Berge zur Zeit nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung steht und auch der § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ausdrücklich darauf hinweist, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Die Gemeinde Berge folgt hier auch dem städteplanerischen Ziel „Innenentwicklung und Nachverdichtung“.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses und der entsprechenden Gutachten (Artenschutz, Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten) ist ein Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge erstellt worden.

 

Die erforderlichen Unterlagen und Gutachten können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

 

https://sgfuerstenau.privatecloud.itebo.de/s/X4u3yjJGmhtOcIZ


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Vorentwürfe von der Planzeichnung und der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

2.       Der Rat der Gemeinde Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.