Beschluss des Lärmaktionsplanes
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 47d BImSchG – Stufe III – zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG durchzuführen.
In Ausführung des Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 19.09.2018 bis einschließlich 17.10.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2018 um Stellungnahme bis zum 17.10.2018 gebeten.
Anregungen und Hinweise sind in der Anlage dargestellt und werden zur Kenntnis genommen.
S ö h n c h e n |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), - Stufe III, wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Plan ist bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2018 der Samtgemeinde Fürstenau
stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen
Haushaltsmittel zur Verfügung.
M o o r m a n n
Fachdienst I