Betreff
Mitgliedschaft im Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal
Vorlage
FB 4/016/2018
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“ ist von seinen Mitgliedskommunen Bersenbrück, Artland, Essen, Löningen, Lindern, Lastrup, Herzlake, Haselünne und Meppen mit der Aufgabe der Wahrnehmung der öffentlichen Tourismusarbeit innerhalb des Verbandsgebietes im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NZKomG) betraut worden. Unabhängig von diesem Verbandsgebiet gibt es auch mit der Samtgemeinde Fürstenau bereits seit 1998 verschiedene Kooperationen. Seit 2004 betreibt der Zweckverband zudem die Draisinenstrecke auf dem von der DB AG angepachteten Bahndamm von Fürstenau bis Quakenbrück. Um den Betrieb der Draisinenstrecke und die Zusammenarbeit zwischen dem Hasetal auf dem Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau organisatorisch zu regeln, ist die Samtgemeinde 2007 kooptiertes Mitglied des Zweckverbandes geworden. Der Mitgliedsbeitrag ist seinerzeit mit 15.000 € zzgl. etwaiger, auf alle Mitglieder entfallende Sonderumlagen vereinbart worden und wird wie folgt auf die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinde verteilt (Zahlenmaterial von 2007):

 

Samtgemeinde Fürstenau (Einwohner: 16.761, Fläche: 224,65 qkm)                      5.000,00 €

(zzgl. ggfls. Sonderumlagen)

 

Aufteilung in 50 % Einwohner/50 % Fläche für den Restbetrag in Höhe von          10.000,00 €

Danach ergeben sich folgende Anteile:

Stadt Fürstenau (Einwohner: 9.984, Fläche: 78,62 qkm)                                          4.728,17 €

Gemeinde Berge (Einwohner: 3.727, Fläche: 66,78 qkm)                                        2.598,12 €

Gemeinde Bippen (Einwohner: 3.050, Fläche: 79,25 qkm)                                       2.673,71 €

 

Nunmehr besteht für den Zweckverband die Möglichkeit, die Bahnstrecke zu einem symbolischen Preis von der DB zu übernehmen und die Aktivitäten damit auch dauerhaft abzusichern. Mit dem Erwerb und den notwenigen Sanierungsmaßnahmen an der Infrastruktur der Draisinenstrecke würden allerdings Investitionen außerhalb des Verbandsgebietes notwendig. Daher wird vorgeschlagen, das Verbandsgebiet zu erweitern und die Samtgemeinde Fürstenau als Vollmitglied des Zweckverbandes Hasetal aufzunehmen. Die allgemeine Verbandsumlage betrüge 17.001,60 €. Zudem wird eine für den Kauf sowie die Unterhaltung und Sanierung der Draisinenstrecke zweckgebundene Sonderumlage in Höhe von 972,00 € erhoben.

 

Da sich die Draisinenstrecke etabliert hat und ein touristisches Alleinstellungsmerkmal der Region darstellt, hat die Samtgemeinde ein erhebliches Interesse an deren Fortbestand. Es wird daher vorgeschlagen, das Angebot der Vollmitgliedschaft beim Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal anzunehmen und den Mehrbetrag der Verbandsumlage zu übernehmen.

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau wird zum 01.01.2019 Vollmitglied des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Hasetal“.

 

Die Mitgliedsgemeinden werden wie bisher mit 10.000,00 € an der Verbandsumlage beteiligt. Die Samtgemeinde übernimmt den 10.000,00 € übersteigenden Anteil.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 17.001,60 € jährlich zzgl. möglicher Sonderumlagen

 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           

 

Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I