Die Ausschussvorsitze werden den
Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich
durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister zu ziehen hat.
Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen
die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
Ratsmitglieder. Eine entsprechende Berechnungsunterlage liegt dieser Vorlage
als Anlage bei.
In der abgelaufenen Wahlperiode
wurde daneben beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw.
Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden zu
benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren
bestimmt worden.
(Heyer) |
|
(Kamlage) |
Fachbereich 1 |
|
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
1. Die
Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden
wird wie folgt festgestellt:
|
Zugriff |
Vorsitzender |
I. Vertr. |
II. Vertr. |
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss |
|
|
|
|
Jugend- und Kulturausschuss |
|
|
|
|
Straßen- und Wegeausschuss |
|
|
|
|
Finanz- und
Rech-nungsprüfungsaus-schuss |
|
|
|
|
Wirtschaftsförde-rungsausschuss |
|
|
|
|
2. Für jeden Fachausschuss werden zwei
stellvertretende Vorsitzende bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II