Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Rates (§ 51 Abs. 8 NGO)
Vorlage
FB 1/021/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie bean­spruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzen­den aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Eine entspre­chende Berechnungsunterlage liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen, für jeden Aus­schuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsit­zende / den Ausschussvorsitzenden zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.

 

 


(Heyer)

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschuss­vorsitzenden wird wie folgt festgestellt:

 

                       

 

Zugriff

Vorsitzender

I. Vertr.

II. Vertr.

Planungs-, Bau- und Umweltausschuss

 

 

 

 

Jugend- und Kulturausschuss

 

 

 

 

Straßen- und Wege­ausschuss

 

 

 

 

Finanz- und Rech-nungsprüfungsaus-schuss

 

 

 

 

Wirtschaftsförde-rungsausschuss

 

 

 

 

 

 

2.  Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende be­stimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II