Betreff
Ernennung von Führungskräften in der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
FB 2/009/2018
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Schwagstorf

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Schwagstorf, am 09. März 2018, wurde Herr Josef Hemme einstimmig zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schwagstorf, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Josef Hemme erfüllt.

 

Seitens des Gemeindebrandmeisters und des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis der Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.


B o j e r

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Josef Hemme wird mit sofortiger Wirkung zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Schwagstorf, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

(Moormann)

Fachdienst I