Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses (§ 56 Abs. 3 NGO)
Vorlage
FB 1/017/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss wird gemäß § 56 Abs. 3 NGO in der Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der Beigeordneten nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge der Gruppen und Fraktionen verteilen. Dabei ist gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 NGO die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Wahlvorschlag derjenigen Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie oder ihn vorgeschlagen hat.

 

Die Berechnungsalternativen für die Varianten 3er, 5er, 7er, 9er und 11er –Ausschuss sind anliegend beigefügt.

 

Bei 6 Beigeordneten und Bürgermeisterin oder Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

            CDU-Fraktion                                      =    4    Beigeordnete

            SPD-Fraktion                                      =    3    Beigeordnete


(Heyer)

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion folgende Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 NGO für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

            CDU-Fraktion

            Beigeordnete

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            SPD-Fraktion

            Beigeordnete

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II