Der Verwaltungsausschuss wird gemäß
§ 56 Abs. 3 NGO in der Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die
Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der
Beigeordneten nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge
der Gruppen und Fraktionen verteilen. Dabei ist gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 NGO
die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Wahlvorschlag derjenigen
Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie oder ihn vorgeschlagen hat.
Die Berechnungsalternativen für die Varianten 3er, 5er, 7er,
9er und 11er –Ausschuss sind anliegend beigefügt.
Bei 6 Beigeordneten und Bürgermeisterin oder Bürgermeister
führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:
CDU-Fraktion = 4
Beigeordnete
SPD-Fraktion = 3
Beigeordnete
(Heyer) |
|
(Kamlage) |
Fachbereich 1 |
|
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der
CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion folgende Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 NGO
für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:
CDU-Fraktion
Beigeordnete
............................................
............................................
............................................
............................................
SPD-Fraktion
Beigeordnete
............................................
............................................
............................................
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II