Betreff
Feststellung der Fraktionen bzw. Gruppen und Anzahl ihrer Mitglieder (§ 39 b NGO)
Vorlage
FB 1/016/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 39 b NGO können sich mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststellung der jeweiligen Stärke der Fraktion oder Gruppe ist wichtig für die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.

 

Die Parteien haben bei der Wahl am 10. September 2006 folgende Sitze im Stadtrat errungen:

 

            CDU    11 Sitze

            SPD    10 Sitze

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die über die Listen der Parteien gewählten Ratsfrauen und Ratsherren des Rates der Stadt Fürstenau sich wie folgt zu Fraktionen zusammenschließen werden:

 

            CDU-Fraktion              11 Mitglieder

            SPD-Fraktion              10 Mitglieder

 

           


(Heyer)

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 


            Als Fraktionsvorsitzende werden von den Fraktionen benannt:

 

            CDU-Fraktion

                                                .....................................................................................

Vertreter

                                                .....................................................................................

 

 

            SPD-Fraktion

                                                .....................................................................................

Vertreter

                                                .....................................................................................

 

            Der Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktionsbildung fest:

 

            CDU-Fraktion              11 Mitglieder

            SPD-Fraktion              10 Mitglieder


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II