Gemäß § 39 b NGO können sich
mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe
zusammenschließen. Die Feststellung der jeweiligen Stärke der Fraktion oder
Gruppe ist wichtig für die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der
Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach
der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.
Die Parteien haben bei der Wahl
am 10. September 2006 folgende Sitze im Stadtrat errungen:
CDU 11 Sitze
SPD 10 Sitze
Die Verwaltung geht davon aus,
dass die über die Listen der Parteien gewählten Ratsfrauen und Ratsherren des
Rates der Stadt Fürstenau sich wie folgt zu Fraktionen zusammenschließen
werden:
CDU-Fraktion 11 Mitglieder
SPD-Fraktion 10 Mitglieder
(Heyer) |
|
(Kamlage) |
Fachbereich 1 |
|
Stadtdirektor |
Als
Fraktionsvorsitzende werden von den Fraktionen benannt:
CDU-Fraktion
.....................................................................................
Vertreter
.....................................................................................
SPD-Fraktion
.....................................................................................
Vertreter
.....................................................................................
Der
Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktionsbildung fest:
CDU-Fraktion 11 Mitglieder
SPD-Fraktion 10 Mitglieder
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II