Betreff
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes (§ 68 Abs. 1 NGO)
Vorlage
FB 1/014/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 68 Abs. 1 NGO wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

 

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 48 Abs. 1 und 2 NGO. Danach wird schriftlich gewählt. Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 


(Heyer)

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für diesen Tagesordnungspunkt wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II