Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister (§ 68 Abs. 1 NGO)
Vorlage
FB 1/012/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42
NGO werden die Ratsmitglieder durch die bisherige Bürgermeisterin oder den
bisherigen Bürgermeister in der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich durch
Handschlag.
(Heyer) |
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(Kamlage) |
Fachbereich 1 |
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Stadtdirektor |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II