Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister (§ 68 Abs. 1 NGO)
Vorlage
FB 1/012/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42 NGO werden die Ratsmitglieder durch die bisherige Bürgermeisterin oder den bisherigen Bürgermeister in der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich durch Handschlag.

 

 


(Heyer)

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II