Betreff
Führung der Amtsbezeichnung "Stadtdirektor a. D." durch Stadtdirektor Kamlage
Vorlage
FB 1/011/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Stadtdirektor Helmut Kamlage scheidet mit Ablauf des 31.10.2006 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis aus. Er hat mit Schreiben vom 23.10.2006 um Erteilung der Erlaubnis gebeten, nach seinem Ausscheiden die Amtsbezeichnung „Stadtdirektor a. D.“ führen zu dürfen.

 

Gemäß § 195 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) gilt § 89 Abs. 6 NBG für Ehrenbeamte entsprechend. Hiernach kann ausgeschiedenen Ehrenbeamten, deren Ehrenbeamtenverhältnis durch Verabschiedung oder Zeitablauf beendet wurde, die Erlaubnis erteilt werden, die frühere Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ (a. D.)“ zu führen


(Heyer)

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herrn Stadtdirektor Helmut Kamlage wird die Erlaubnis erteilt, nach seinem Ausscheiden die frühere Amtsbezeichnung „Stadtdirektor“ mit dem Zusatz „außer Dienst“ (a. D.)“ zu führen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II