Betreff
Gemeindewahl des Rates der Stadt Fürstenau am 10. September 2006
Vorlage
FG 32/007/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.09.2006 das endgültige Wahlergebnis der Gemeindewahl des Rates der Stadt Fürstenau festgestellt.

Das endgültige Wahlergebnis wurde am 15.09.2006 öffentlich bekannt gemacht.

Wahleinsprüche gegen die Wahlergebnisse wurden innerhalb der Einspruchsfrist  (§ 46 Abs. 3 NKWG) nicht erhoben.

Die Wahl ist somit gültig.

Anders als nach bisherigem Recht beschließt der Rat nicht mehr allgemein über die Gültigkeit der Wahl. Ein solcher Beschluss wäre gemäß § 47 Abs. 1 NKWG nur im Falle eines Wahleinspruches erforderlich.


(Stünkel)

(Kormann)

(Kamlage)

Fachbereich

Fachdienst

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

- keiner-    Der Rat nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

- keine -

(Weymann)

Fachdienst II