Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.09.2006 das endgültige Wahlergebnis der Gemeindewahl des Rates der Stadt Fürstenau festgestellt.
Das endgültige Wahlergebnis wurde am 15.09.2006 öffentlich bekannt gemacht.
Wahleinsprüche gegen die Wahlergebnisse wurden innerhalb der Einspruchsfrist (§ 46 Abs. 3 NKWG) nicht erhoben.
Die Wahl ist somit gültig.
Anders als nach bisherigem Recht
beschließt der Rat nicht mehr allgemein über die Gültigkeit der Wahl. Ein
solcher Beschluss wäre gemäß § 47 Abs. 1 NKWG nur im Falle eines
Wahleinspruches erforderlich.
(Stünkel) |
(Kormann) |
(Kamlage) |
Fachbereich |
Fachdienst |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
- keiner- Der Rat nimmt den dargestellten Sachverhalt
zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
(Weymann)
Fachdienst II