Betreff
Oberflächenentwässerung Ferienhausgebiet Sellberg
Vorlage
FB 5/013/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bei der Erschließung des Ferienhausgebietes Sellberg im Jahre 1978 wurde im Teilbereich der Wilhelm-Busch-Straße von Haus-Nr. 9 bis Haus-Nr. 23 ein Regenwasserkanal für die Verkehrsflächenentwässerung gebaut. Innerhalb der Erich-Kästner-Straße wurde ein südlich vorhandenes Gewässer auf einer Länge von rund 70 m verrohrt. In dieses Gewässer werden auch die Überläufe der südöstlich des Gebietes vorhandenen Teichanlagen entwässert. Aus Kostengründen erfolgte seinerzeit sowohl der Bau der Oberflächenentwässerung als auch der Bau der Erschließungsstraßen mit sehr geringem Standard. In Teilbereichen sind keine Regenwasserkanäle vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers nicht oder nur bedingt möglich. Ebenfalls ist die Oberflächenentwässerung der Erschließungsstraßen unzureichend.                                                                                                  

 

Mündlich erklärte Herr Arnold Voges als Eigentümer der Teichanlagen, dass die vorhandenen Ablaufleitungen der Teiche nicht mehr in Funktion sind. Offensichtlich sind Wurzeleinwüchse in die Ablaufleitungen Ursache der Störungen. 

 

Die Erneuerung der Ablaufleitungen ist nach Meinung von Herrn Arnold Voges mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Aus diesem Grunde hat er beantragt, über das Grundstück „Fritz-Reuter-Straße 6“ eine neue Ablaufleitung vom Regenwasserentwässerungssystem in der Fritz-Reuter-Straße“ zu bauen. Nach Angaben von Herrn Voges ist vor dem Grundstück Haus-Nr. 4 ein Regenwasserkanalschacht vorhanden. Nach Überprüfung vor Ort und des Bestandsplanes ist jedoch in dieser Straße ein Regenwasserkanal nicht vorhanden, so dass eine Ableitung zu dieser Straße nicht möglich ist.

 

Der v. g. Sachverhalt wurde in der Sitzung des SWA am 23.09.2004 (SWA. Nr. 4/2004, Pkt. 8, S. 3) eingehend dargestellt und erläutert. Der SWA hat beschlossen: Wegen der unzureichenden Oberflächenentwässerungsverhältnisse innerhalb des Ferienhausgebietes Sellberg sind die Anlieger des Gebietes zu einer Besprechung einzuladen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist dem SWA in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorzulegen.

 

Auch wenn sich die Stadt Fürstenau in Abstimmung mit den Anliegen entschließen würde, einen Regenwasserkanal in den Straßen zu verlegen, könnten die Ablaufleitungen der Teichanlagen nicht angeschlossen werden, da dadurch die Gewässereigenschaft für die gesamte Rohrleitung zwischen den Teichanlagen und dem Vorfluter entsteht mit der Folge, dass die Samtgemeinde Fürstenau für den Bau der Regenwasserkanäle keine Kanalbaubeiträge und Benutzungsgebühren erheben könnte.

 

Insofern wurde Herr Voges gebeten, die Ablaufleitungen der Teichanlagen in eigener Zuständigkeit zu erneuern.

 

Damit ist jedoch das Problem der unzureichenden Oberflächenentwässerung im Ferienhausgebiet Sellberg nicht  beseitigt.  Aufgrund des vorhandenen Bestandes wäre der Bau eines Regenwasserkanals nur in der Eugen-Roth-Straße und in der Fritz-Reuter-Straße erforderlich. Die Anlieger der Wilhelm-Busch-Straße können in den rückwärtigen Graben entwässern und die Anlieger der Erich-Kästner-Straße in die vorhandene Verrohrung. In beiden Fällen entstehen keine Anschlussverpflichtung und keine Beitragspflicht, da es sich um Einleitungen in ein Gewässer handelt.

 

Sofern in der Eugen-Roth-Straße und in der Fritz-Reuter-Straße ein Regenwasserkanal verlegt wird, entstehen nicht nur Anschlussbeiträge, sondern wegen des schlechten Straßenzustandes ist mit dieser Baumaßnahme auch die Straßenoberfläche zu erneuern, die wiederum der Beitragspflicht unterliegt.

 

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob aufgrund der dargestellten unterschiedlichen Sachlage im Ferienhausgebiet Sellberg bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung nachgedacht werden sollte oder ob eine Verbesserung erst erfolgt, wenn eine Erneuerung der Erschließungsstraßen ansteht.

 


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

keine


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der dargestellten unterschiedlichen Sachlage im Ferienhausgebiet Sellberg ist zum jetzigen Zeitpunkt über eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung nicht nachzudenken.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine finanziellen Auswirkungen