Betreff
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten
Vorlage
FB 1/010/2018
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten aus dem Jahr 1988 wurde zuletzt durch den Rat der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 01.07.2014 geändert. Insgesamt gab es fünf Änderungssatzungen in den vergangenen 30 Jahren.

 

Durch die Änderungen wurden die Aufwandsentschädigungen in der Vergangenheit sowohl erhöht als auch zuletzt abgesenkt.

 

Zur Anpassung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten an die Empfehlungen der Entschädigungskommission aus dem Jahr 2016 nach § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist eine Neufassung der Satzung sinnvoll.

 

Die Entschädigungskommission setzt sich wie folgt zusammen:

 

-       Je ein Mitglied auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ( drei Spitzenverbände)

-       Ein Mitglied auf Vorschlag des Bundes der Steuerzahler

-       Je ein Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaft und Gewerkschaften

 

Insgesamt damit sechs Mitglieder.

 

Die nunmehr in der vorgeschlagenen Satzung angenommen Sitzungsgelder und Entschädigungsgrößen orientieren sich an den Empfehlungen der Entschädigungskommission. Dabei gibt es aus Wirtschaftlichkeitsgründen kleine Abweichungen, so dass beispielsweise einzelne Fahrten innerhalb des Stadtgebietes nicht nach Bundesreisekostenrecht abgerechnet werden. Stattdessen wurden die pauschalierten Höchstbeträge etwas erhöht. Damit entfällt ein großer bürokratischer Aufwand.

 

Das Satzungsmuster ist als Anlage beigefügt.


P e t e r s

M o o r m a n n

T r ü t k e n

Fachbereich 1

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten vom 15.03.2018 wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.10.2018 in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Eine überschlägige Berechnung ergibt jährliche Mehrkosten von ca. 6.000 €.

 

 

R i c h t e r

Fachbereich 3