Betreff
Festsetzung des Betrages für aufzunehmende Kredite im IV. Quartal 2006
Vorlage
FG 20/043/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO beschließt der Rat über Richtlinien für die Aufnahme von Krediten.


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Gesamtbetrag der im IV. Quartal 2006 aufzunehmenden Kredite beträgt 1.315.748,67 €.

 

Davon Neuaufnahme:

- Samtgemeinde                          377.374,27 € (tlw. Einnahmerest aus 2005)

 

Davon Umschuldungen:

- Samtgemeinde                          938.374,40 €

 

Darlehensbedingungen:

a)  Höchstzinssatz                                  7,0 %

b) Höchsttilgungssatz                             3,0 %

c)  Auszahlungskurs                              100 %

d)  Höchstlaufzeit                                25 Jahre

 

 

2.  Der Samtgemeindeausschuss / Werksausschuss wird ermächtigt, Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.   


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II