Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO
beschließt der Rat über Richtlinien für die Aufnahme von Krediten.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1. Der Gesamtbetrag der im IV. Quartal 2006 aufzunehmenden Kredite beträgt 1.315.748,67 €.
Davon Neuaufnahme:
- Samtgemeinde 377.374,27 € (tlw. Einnahmerest aus 2005)
Davon
Umschuldungen:
- Samtgemeinde 938.374,40 €
Darlehensbedingungen:
a) Höchstzinssatz 7,0 %
b) Höchsttilgungssatz 3,0 %
c) Auszahlungskurs 100 %
d) Höchstlaufzeit 25
Jahre
2. Der Samtgemeindeausschuss / Werksausschuss wird ermächtigt, Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II