Betreff
IV. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten vom 21.11.1988
Vorlage
FG 10/002/2005/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2005 (VA. Nr. 001/2005, Pkt. 13, S. 5) einstimmig folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen:

 


(Heyer )

 

(Kamlage)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegende IV. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglie­der und der Ehrenbeamten vom 21.11.1988 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Kürzung um 10 % ergibt sich bei den Aufwandsentschädigungen eine jährliche Einsparung in Höhe von 1.350,00 €, während bei den Sitzungsgeldern unter Zugrundele­gung der im Jahre 2004 gezahlten Beträge die Einsparung  770,00 € betragen würde. Ins­gesamt kann somit von einem Betrag in Höhe von rd. 2.100,00 € ausgegangen wer­den