Betreff
Bedarfszuweisung - Abschluss einer Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung
Vorlage
FB 3/020/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 16. Februar 2006 (Anlage) der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gem. § 13 Nieders. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 700.000,00 € in Aussicht gestellt. Der Gesamtbetrag der Bedarfszuweisungen beläuft sich auf rd. 8,65 % der Fehlbeträge aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 7.866.841,68 €. Die sich hiernach ergebenden Einzelbeträge wurden mathematisch auf volle  50.000,00 € gerundet.

 

Auf der Grundlage der vorstehenden Berechungsmethode würde sich die Bedarfszuweisung von 700.000,00 €  auf jede einzelne Verwaltungseinheit wie folgt verteilen:

 

 

a) Samtgemeinde Fürstenau                          360.000,00 €

b) Stadt Fürstenau                                          265.000,00 €

c) Gemeinde Bippen                                         65.000,00 €

d) Gemeinde Berge                                           10.000,00 €

 

 

Die für die Bewilligung von Bedarfszuweisungen erforderlichen Voraussetzungen zur Neukonzeption des Verteilungsverfahrens  - Mindestfehlbetragsquote, Abweichung von der durchschnittlichen Steuerkraft – liegen vor. Jedoch muss darüber hinaus die Samtgemeinde Fürstenau zusammen mit den Mitgliedsgemeinden  eine akzeptable „Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“  mit dem Nieders. Ministerium für Inneres und Sport abschließen, wobei in diesem Zusammenhang auch das bisherige Haushaltsgebaren und die bisherigen Konsolidierungsbemühungen  der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden zu würdigen sein werden. Die Zielvereinbarung ist dem Ministerium bis zum 30. Juni 2006 vorzulegen.

 

Die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden haben nun zunächst weitere konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die mindestens dem o.g. Konsolidierungsbeitrag entsprechen und diese als zusätzlichen eigenen Konsolidierungsbeitrag ausweisen.

 

Die Gemeinde Berge hat die Realsteuerhebesätze einheitlich auf 360 v.H. zum 1.1.2005 erhöht und damit bereits Mehreinnahmen in Höhe von über 50.000,00 € erzielt. Sowohl bei der Stadt Fürstenau als auch bei der Gemeinde Bippen sind durch „sonstige“ Einsparungen bzw. Einnahmeerhöhungen betragsmäßig nachhaltige Ergebnisse nicht zu erreichen. Daher sind verwaltungsseitig Vorschläge zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze ebenfalls auf einheitlich  360 v.H. unterbreitet worden. Auf dieser Grundlage ist der Entwurf einer Zielvereinbarung erstellt worden mit dem Ergebnis, dass „Netto“-Mehreinahmen von über 280.000 € erzielt werden.

 

Zwischenzeitlich hat der Finanzausschuss der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 8. Juni 2006 dem Rat der Stadt Fürstenau vorgeschlagen, der Zielvereinbarung zuzustimmen. Bezüglich der Gemeinde Bippen wird davon ausgegangen, dass der Gemeinderat in der Ende Juni 2006 vorgesehenen Sitzung der Zielvereinbarung ebenfalls zustimmen wird.

 

Mit dem Innenministerium in Hannover wird bis spätestens zur Samtgemeinderatssitzung noch abgeklärt, ob die auf der Grundlage der im Entwurf vorliegenden Zielvereinbarung   erwarteten Mehreinnahmen ausreichen, die in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungen in voller Höhe zu erhalten.

 

 


(Weymann)

 

(Kamlage)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

1.  Die im Entwurf vorliegende Zielvereinbarung zu konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung – Erhöhung der Realsteuerhebesätze - im Zusammenhang mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen wird beschlossen.

 

2. Bei Gewährung einer Bedarfszuweisung durch das Land Niedersachsen auf der Grundlage der Zielvereinbarung werden die Landesmittel entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2004 an die Mitgliedsgemeinden weitergeleitet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Bedarfszuweisung wird die Kassenliquidität deutlich verbessert.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II