Betreff
Bedarfszuweisung - Abschluss einer Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung
Vorlage
FG 20/041/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 16. Februar 2006 (Anlage 1)  der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gem. § 13 Nieders. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 700.000,00 € in Aussicht gestellt. Der Gesamtbetrag der Bedarfszuweisungen beläuft sich auf rd. 8,65 % der Fehlbeträge aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 7.866.841,68 €. Allein der Fehlbetrag der Stadt Fürstenau beläuft sich auf 3.031.067,26 €. Die sich hiernach ergebenden Einzelbeträge wurden mathematisch auf volle  50.000,00 € gerundet.

Auf der Grundlage der vorstehenden Berechungsmethode würde sich die Bedarfszuweisung von 700.000,00 €  auf jede einzelne Verwaltungseinheit wie folgt verteilen:

 

a) Samtgemeinde Fürstenau                          360.000,00 €

b) Stadt Fürstenau                                          265.000,00 €

c) Gemeinde Bippen                                         65.000,00 €

d) Gemeinde Berge                                           10.000,00 €

 

 

Die für die Bewilligung von Bedarfszuweisungen erforderlichen Voraussetzungen zur Neukonzeption des Verteilungsverfahrens  - Mindestfehlbetragsquote, Abweichung von der durchschnittlichen Steuerkraft – liegen vor. Jedoch muss darüber hinaus die Samtgemeinde Fürstenau zusammen mit den Mitgliedsgemeinden  eine akzeptable „Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung „ mit dem Nieders. Ministerium für Inneres und Sport abschließen, wobei in diesem Zusammenhang auch das bisherige Haushaltsgebaren und die bisherigen Konsolidierungsbemühungen  der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden zu würdigen sein werden. Die Zielvereinbarung ist dem Ministerium bis zum 30. Juni 2006 vorzulegen.

 

Die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden haben zunächst weitere konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die mindestens dem o.g. Konsolidierungsbeitrag entsprechen und diese als zusätzlichen eigenen Konsolidierungsbeitrag ausweisen. Dabei werden auch das bisherige Haushaltsgebaren und die bisherigen Konsolidierungsbemühungen der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden gewürdigt.

 

Die bisherigen und künftigen Beiträge zur Haushaltskonsolidierung sind aufgeführt in dem vom Rat der Stadt Fürstenau in der Sitzung am 13. Dezember 2005 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2006. Danach sind bereits grundlegende Konsolidierungen eingeleitet/vorgenommen worden mit dem Ergebnis, dass bis zum Jahres 2009 rd. 1,1 Mio Euro eingespart werden; also durchschnittlich jährlich 200.000,00 €. Dieser Betrag allein reicht nach den Bewilligungskriterien des Ministeriums des Innern jedoch nicht aus, Bedarfzuweisungen zu erhalten, zumal auch in den kommenden Jahren nach der Finanzplanung bis 2009 weitere neue hohe Fehlbedarfe  - jährlich etwa 400.000,00 € - ausgewiesen worden sind.

 

Da nach dem verabschiedeten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 von den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes über 90 %  nicht oder nur marginal zu verändern sind, bleiben nur noch wenige kostenstarke Haushaltsansätze übrig, um nachhaltige Einsparungen erzielen zu können.

 

Bei nochmaliger kritischer Durchsicht des Haushaltsplanes der Stadt Fürstenau könnten betragsmäßig bedeutsame Haushaltseinsparungen/Mehreinnahmen aus Sicht der Verwaltung  bei folgenden Bereichen erzielt werden:

 

a) Unterhaltung der Gemeindestraßen

                        - Haushaltsansatz 133.100,00 €

 

b) Zuschüsse an Kindergärten

                        - Haushaltsansatz 408.400,00 €

 

c) Straßenbeleuchtung – Stromkosten

                        - Haushaltsansatz 95.000,00 €

 

            d) Erhöhung der Realsteuerhebesätze

                        - Haushaltsansätze 2.152.200,00 €

 

zu a)

Die bereitgestellten Haushaltsmittel reichen derzeit nicht aus, damit alle jährlich  erforderlichen und notwendigen Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Eine dauerhafte Kürzung würde die Straßenzustände nochmals deutlich verschlechtern.

 

zu b)

Der Zuschussbedarf je Kind und Jahr beläuft sich auf durchschnittlich rd. 1.400,00 €. Ein Senken dieses Betrages könnte erzielt werden durch höhere Kindergartenbeiträge. Hierzu muss/kann jedoch festgestellt werden, dass die zum 1.8.2002 vorgenommene Neuregelung der Kindergartenbeiträge durch Anpassung an die Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren ständig erhöht worden sind, und zwar wie folgt:

 

1.8.2003                                              1.8.2004

- um 1,28 %                                        - um 1,06 %

 

1.8.2005                                              1.8.2006

- um 1,63 %                                        - um 1,98 %

 

                                    =          insgesamt   5,95 % 

 

 

Somit erhöhten sich die von den Erziehungsberechtigen zu zahlenden Kindergartenbeiträge jährlich um durchschnittlich 1,5 %. Zwischenzeitlich beträgt der  mittlere Kindergartenbeitrag  monatlich 91,03 €. Damit liegen die Beiträge auf Kreisebene deutlich im oberen Drittel.

 

zu c)

Stromkosten könnten eingespart werden, wenn die Beleuchtungsdauer drastisch reduziert werden würde. An die in den vergangenen Jahren bereits vorgenommenen Diskussionen um das allgemeine Sicherheitsbedürfnis der Einwohner der Stadt Fürstenau wird nochmals erinnert.

 

zu d)

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück weist in ihrer Genehmigungsverfügung für das Haushaltsjahr 2006 darauf hin, dass eine Anpassung der Realsteuerhebesätze vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation dringend geboten ist.

Bei einer Hebesatzanpassung um durchschnittlich rd. 9 Prozent – oder um 30 Prozentpunkte von 330 v. H. auf 360 v.H. - zum 1. Januar 2007 würden Mehreinnahmen von etwa jährlich 200.000,00 € erreicht werden können. Die letzte Erhöhung wurde zum 1.1.2002 wirksam. Damit liegt eine durchschnittliche jährliche Erhöhung von nur knapp 1,8 % vor.

 

Die auf Kreisebene beschlossenen Hebesätze der Städte und Gemeinden werden als Anlage 2 zur Kenntnis beigefügt.

 

Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nur durch eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze zu erreichen.

Die Aussicht auf die Bereitstellung von Bedarfszuweisungen in Höhe von 265.000,00 € muss Anlass sein, die Haushaltssituation spürbar zu verbessern. Neben der Senkung der aufgelaufenen Fehlbeträge könnte in den kommenden Jahren das jährliche Defizit erheblich gesenkt werden. Die nach der Finanzplanung – 2007 bis 2009 - ausgewiesen Fehlbeträge von insgesamt rd. 1,2 Mio. Euro könnte auf  600.000,00 Euro gesenkt und somit auf die Hälfe reduziert werden.

 

Folglich kann davon ausgegangen werden, dass bei entsprechender Beschlusslage zur Verbesserung der Haushaltslage durch die Stadt Fürstenau die vorgesehene Bedarfszuweisung – hier 265.000,00 € - von der Samtgemeinde Fürstenau an die Stadt Fürstenau weitergeleitet wird.

 

 

 


(Weymann)

 

(Kamlage)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende Zielvereinbarung zu konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung – Erhöhung der Realsteuerhebesätze - im Zusammenhang mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Zur  Begrenzung der steigenden Haushaltsdefizite sind Mehreinnahmen von jährlich rd. 200.000,00 € unverzichtbar.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II