Der I. Nachtragshaushaltsplan umfasst neben den Änderungen aufgrund von Beschlüssen die zwischenzeitlich eingetretenen Einnahme- und Ausgabeentwicklungen. Berücksichtigt wurde neben diesen Änderungen auch die Veranschlagung des Sollfehlbetrages 2005 in Höhe von 5.134.600 €.
Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 16.02.2006 in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 700.000 € konnte noch nicht veranschlagt werden, da hier vorher eine Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung abzuschließen ist (siehe gesonderte Beschlussvorlage).
Unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages 2005 erhöht sich der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt auf insgesamt 6.167.700 €, der sich errechnet aus:
a) Fehlbetrag 2005 5.134.600 €
b) bisheriger Fehlbedarf 2006 1.033.100 €
c) Mehreinnahmen 94.500 €
d) Mehrausgaben 94.500 €
Der strukturelle Fehlbedarf 2006 musste somit nicht geändert werden.
Im Vermögenshaushalt ergeben sich insbesondere Mehrausgaben durch die Ersatzbeschaffung des durch Brandeinwirkung beschädigten LF 8 der Freiwilligen Feuerwehr Bippen. Mehreinnahmen werden bei den Veräußerungserlösen, Versicherungsentschädigungen sowie den Zuweisungen erwartet. Außerdem wird die Sanierung der Schulküche und des Innenhofes der IGS Fürstenau mit geringeren Haushaltsmitteln durchgeführt, da Fördermittel bisher nicht bewilligt wurden.
Eine Erhöhung der Kreditaufnahme ist aufgrund der vorgenommenen Änderungen nicht erforderlich.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der I. Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006, der
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 94.500 €
von 8.265.300 €
auf 8.359.800 €
erhöht,
die Ausgaben um 5.229.100 €
von 9.298.400 €
auf 14.527.500 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 5.134.600 €
von 1.033.100 €
auf 6.167.700 €
erhöht,
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 125.300 €
von 2.567.700 €
auf 2.442.400 €
vermindert,
c) den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht ändert,
d) Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
e) den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
f) den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.
(Weymann)
Fachdienst II