Betreff
Zuschussantrag des Ball-Sportvereins Ohrtermersch
Vorlage
BIP/028/2015
Art
Beschlussvorlage Bippen

Mit Schreiben vom 29.04.2015 ging bei der Gemeinde Bippen der Antrag des BV Ohrtermersch auf Zuschuss für einen Wenderasenmäher ein. Der Sportverein möchte eine Anschluss-/Ergänzungsfinanzierung von der Gemeinde Bippen, da das Kostenvolumen eine „stolze“ Summe für den Verein bedeutet. Grundsätzlich gehören die Sportvereine in der Gemeinde Bippen, die insbesondere auch Jugendarbeit leisten, zu der wichtigen förderfähigen Vereinsstruktur unseres Gemeindelebens.

Aus diesem Grund hat der Rat der Gemeinde Bippen am 11.12.2000 eine Grundsatzförderung für Sport- und Reitvereine beschlossen, die damit abschließt, dass Investitionskostenzuschüsse für Baumaßnahmen in Höhe von 15 % der Bausumme bei Maßnahmen bis zu 100.000,00 DM gewährt und Maßnahmen, die über 100.000,00 DM liegen, mit 5 % bezuschusst werden. Des Weiteren erhalten die Sportvereine als einzige Vereine innerhalb der Gemeinde Bippen einen regelmäßigen Zuschuss. Entsprechend der Beschlussfassung erhält der Bippener Sport-Club ab 2006 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.700,00 € und der BV Ohrtermersch sowie die Sportfreunde Vechtel erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.350,00 €. Dieser laufende Zuschuss ist der einzige regelmäßige gemeindliche Zuschuss für die Sportvereine und soll neben den baulichen Investitionskostenzuschüssen für den laufenden Betrieb und Kleinanschaffungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dem Aufgreifen und einer möglichen Bewilligung eines laufenden Zuschusses für kleinere Investitionen der Vereine würde die Gemeinde von der grundsätzlichen Förderung abweichen und aus Sicht der Verwaltung -vor dem Hintergrund einer durchaus angespannten Haushaltslage- eine Förderkulisse aufbauen, die in die Kleininvestitionen laufender Betriebe geht. Die Verwaltung schlägt daher vor, keine gemeindliche Förderung im Sinne eines Betriebskostenzuschusses zu gewähren. Sollte der BV Ohrtermersch sich im Rahmen seiner Liquidität nicht oder nur begrenzt in der Lage sehen, zu finanzieren, so sieht die Verwaltung hier maximal die Möglichkeit, den laufenden Betriebskostenzuschuss 2016 im Sinne eines Vorabzuschusses in Höhe von 1.350,00 € zu bewilligen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des BV Ohrtermersch wird mit dem Hinweis auf die laufende Bezuschussung in Höhe von 1.350,00 € abgelehnt.