Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Bericht über
die Prüfung der Jahresrechnungen bei der Samtgemeinde Fürstenau für die
Haushaltsjahre 2002 bis 2004 vorgelegt. Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes
ist als Anlage beigefügt. Zu den wichtigsten Prüfbemerkungen, über die auch dem
Landkreis zu berichten ist, wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschusses ausführlich Stellung genommen.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2002 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 10.313.547,26 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.580.581,87 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.894.129,13 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 12.777.994,73 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.580.581,87 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 15.358.576,60 €
- Soll-Fehlbetrag 2.464.447,47 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2003 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 10.075.337,37 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 3.672.850,06 €
Soll-Einnahmen insgesamt 13.748.187,43 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 13.402.132,40 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 3.672.850,06 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.074.982,46 €
- Soll-Fehlbetrag 3.326.795,03 €
c) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2004 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 10.043.707,11 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.714.918,86 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.758.625,97 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 14.157.181,09 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.714.918,86 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 16.872.099,95 €
- Soll-Fehlbetrag 4.113.473,98 €
d) Gemäß § 101 NGO wird dem
Samtgemeindebürgermeister für die Jahresrechnungen 2002 bis 2004 Entlastung
erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II