Betreff
Geh- und Radwegbeschilderung im Bürgerpark
Vorlage
FB 2/010/2015
Art
Tischvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 28.04.2015 wurde angeregt, die Geh- und Radwegebeschilderung im Bürgerpark zu überprüfen. In den wesentlichen Bereichen des Bürgerparks ist das Radfahren verboten. In der Praxis sind jedoch häufig Radfahrer zu entdecken, was in der Regel auch zu keinen nennenswerten Problemen führt.

 

Grundsätzlich könnte aus Sicht der Verwaltung daher über einen generellen Abbau der VZ 239 „Gehweg“ nachgedacht werden. Durch die fehlende Einschränkung wäre dann auch der Radverkehr im gesamten Schlosspark zulässig. Das Befahren der Anlagen mit Kraftfahrzeugen bleibt nach der Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau weiterhin untersagt.

 

Als einzige Ausnahme sollte jedoch der Weg im Süden der Schlossinsel am Schlossteich lediglich für Fußgänger geöffnet werden. Dieser Weg ist relativ schmal und hat durch die Süd-Ost-Bastion und den Stöckelsberg uneinsehbare Kurvenbereiche, so dass es hier durch Radfahrer zu gefährlichen Situationen kommen könnte.

 

Nach einem Zeitraum von ca. einem halben Jahr kann beurteilt werden, ob es durch die Aufhebung der Festsetzung als Gehweg vermehrt zu kritischen Situationen, Nutzung durch Motorroller u. ä. gekommen ist. Die Maßnahmen sollten daher zunächst für einen Evaluierungszeitraum bis November 2015 getroffen werden, um nach dem Sommer zu entscheiden, ob die Freigabe aufrechterhalten werden kann oder ggfls. Änderungen vorzunehmen sind.

 

Da es sich um eine öffentliche Parkanlage handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Fürstenau als Eigentümerin. Mangels eigener Regelungen erstrecken sich die Auswirkungen auch auf die Schlossinsel. Die Samtgemeinde könnte jedoch für die Schlossinsel gesonderte Anordnungen treffen.


 

 

(Wagener)

 

(Trütken)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

keiner


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

(Richter)

Fachbereich 3