Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 2/009/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Das Stadtratsmitglied Dieter
Adorf wird mit Beschluss vom 30.06.2015 seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt
Fürstenau verlieren.
Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38
des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz
auf die nächste Ersatzperson, Frau Claudia Funke, über.
Nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die neuen Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Trütken) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ramler)
Fachbereich 3