Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 2/009/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Stadtratsmitglied Dieter Adorf wird mit Beschluss vom 30.06.2015 seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Fürstenau verlieren. 

Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz auf die nächste Ersatzperson, Frau Claudia Funke, über.

 

Nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die neuen Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Trütken)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

(Ramler)

Fachbereich 3