Betreff
Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Koppelstraße in Fürstenau
Vorlage
FG 70/008/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Herr Christoph Paeßens teilt mit E-Mail vom 26.01.2015 mit, dass die Stichstraße zu den 8 Seniorenwohnungen mit Tagespflege, Koppelstraße 39, unbeleuchtet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg in den dunklen Stunden des Tages ein Verkehrsrisiko darstellt. Daher wird beantragt, eine nachträgliche Straßenlaterne, die diesen Bereich vollständig ausleuchtet, aufzustellen.

 

Für die Aufstellung einer Aufsatzleuchte durch eine Fachfirma entstehen Kosten von ca. 1.000,00 €. Vor Aufbau der Laterne ist bei der RWE ein Antrag auf Bereitstellung eines Netzanschlusses an die Straßenbeleuchtung zu stellen. Die Kosten hierfür werden sich auf ca. 300,00 € belaufen. Die Gesamtkosten betragen somit ca. 1.300,00 €.

 

Beim Ausbau der Koppelstraße wurde seinerzeit im Bereich der Stichstraße keine Straßenlaterne aufgestellt, da zu diesem Zeitpunkt keine Bebauung vorhanden war. Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung einer weiteren Laterne in diesem Bereich möglich und aus Verkehrssicherungsgründen sinnvoll. Anliegerbeiträge können für diese Maßnahme nicht mehr erhoben werden.

 

Herr Fromme, Geschäftsführer vom Alten- und Pflegezentrum St. Reginenstift, wurde hinsichtlich einer Kostenbeteiligung angesprochen. Eine Antwort wurde bis zur Sitzung zugesagt.

 

 

 


(Roelfes)

(Kolosser)

(Trütken)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen im doppischen Produkthaushalt 545.20 unter der Investitionsnummer IFÜ-545-01Sammelinvestition Straßenbeleuchtung zur Verfügung. 

 

 

 

(Richter)

Fachbereich 3