Betreff
Splittungsmaßnahmen 2015
Vorlage
FG 70/005/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für das Haushaltsjahr 2015 stehen für die Splittungsmaßnahmen 40.000,00 € zur Verfügung. Entsprechende Leistungen wurden 2014 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung für die Stadt und Samtgemeinde Fürstenau sowie für die Gemeinden Bippen und Berge vergeben. Für die Splittungsmaßnahmen 2015 ist erneut eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 

Folgende Splittungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden:

 

1.   Stadt Fürstenau

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Industriestraße

700

2

Schwalbenweg

150

3

Kolberger Straße

300

4

Konrad-Adenauer-Str.

1.100

5

Am Hamberg (Richtung Friedhof)

200

6

Hohe Str.

50

7

Bahnhofstraße

200

8

von-Eye-Str.

150

9

von der Haar Str.

100

10

Gartenstraße

200

11

Schwarzer Weg

500

12

Burgstraße

300

13

Kirchstraße

400

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

4.350

 

2. Ortsteil Hollenstede

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Teich Meyer zu Holle

1.400

2

Fange

800

3

Hagenbecker Ahe

600

4

5

6

Losekamp

Achelbrink

August-Schröder-Str.

(Doppelsplittung á ca.1.000 m)

600

1.100

2.000

 

 

 

 

Gesamt

6.500

 

                       

3. Ortsteil Settrup

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Emskamp +

900

1

Emskamp (Stichstraße)

300

2

Emskamp (Messlage)

2.300

3

Am Reetbach

300

 

 

 

 

Gesamt

3.800

 

 

4. Ortsteil Schwagstorf

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge in m

1

Stönneberg

300

2

Tiefer Weg

200

3

Am Bramberg

400

 

Gesamt

900

 

 

 


(Roelfes)

(Kolosser)

(Trütken)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Splittungsmaßnahmen wird zugestimmt.

2.      Die Maßnahmen sind beschränkt auszuschreiben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2015 sind unter dem Produkt 541.10 Gemeindestraßen Haushaltsmittel für Splittungsmaßnahmen im Bereich der Stadt Fürstenau in Höhe von 40.000,00 € eingeplant.

 

 

 

(Richter)

Fachbereich 3