Die Gemeinde Berge hat bei der Samtgemeinde Fürstenau die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge beantragt. Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge sind aus folgenden Gründen erforderlich:
In den Planungsbereich ist die Einmündung der L 60 – „Hauptstraße“ in die Höfener-Esch-Straße mit einzubeziehen, da hier bauliche Maßnahmen für eine geänderte Verkehrsführung erforderlich sind.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Vorentwurf (wird bis zum Ende der 16. Kalenderwoche nachgereicht)
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Berge beschließt für die im Vorentwurf dargestellten Flächen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge aufzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Planungen sind im Haushalt 2015 der Gemeinde Berge entsprechende Mittel eingeplant worden.