Die
Gemeinde Berge hat bei der Samtgemeinde Fürstenau die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“
in Berge beantragt. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in
Berge sind aus folgenden Gründen erforderlich:
Die Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH in
Berge hat in den vergangenen Jahren eine stetige Wachstumsentwicklung vorweisen
können. Nunmehr sind die Produktions- und Lagerkapazitäten in den vorhandenen
Gebäuden nahezu ausgereizt, so dass für die zukünftige Entwicklung der Firma an
diesem Standort entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden
müssen.
Da der vorhandene Standort eben solche Möglichkeiten
langfristig nicht bietet, ist angedacht, Erweiterungsflächen östlich der Straße
„Fürstenauer Damm“ im Bereich des bestehenden Parkplatzes zu errichten, wobei
es dann erforderlich ist, einen neuen Straßenverlauf für die
„Friedrich-Segler-Straße“ zu schaffen, um insgesamt ein in sich abgeschlossenes
vergrößertes Werksgelände zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist die Zufahrt
von der L 102 – „Bippener Straße“ in die „Friedrich-Segler-Straße“ neu zu
gestalten. In die Planung mit einbezogen werden sollen auch die der Firma
Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH bereits gehörenden Grundstücke sowie
weitere Flächen, da auf diesen Flächen zum Teil Kompensations- und
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.
Des
Weiteren hat die Gemeinde Berge ein bisher als Ackerfläche genutztes Grundstück
erworben, welches mitten zwischen den vorhandenen Sportplatzflächen des TUS
Berge e.V. liegt. Hier ist angedacht, die erworbene Fläche als Sportplatz
auszuweisen und die bisher als Sportplatz (Trainingsplatz) genutzte Fläche
wieder als Gewerbefläche zu nutzen, so wie sie im bestehenden Bebauungsplan
„Industriegebiet“ in Berge ausgewiesen ist.
Im Zuge
der Bauleitplanung soll der aus dem Jahre 1964 stammende Bebauungsplan
„Industriegebiet“ mit überplant werden, was seitens des Landkreises Osnabrück
bereits seit Jahren gefordert wird, da die bisherige Festsetzung als
„Industriegebiet“ rechtlich nicht zutreffend ist und damit dann der benannte
Bereich (zukünftig) als „GE“-Gebiet ausgewiesen wird.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Vorentwurf (wird bis zum Ende der 16. Kalenderwoche nachgereicht)
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Berge beschließt für die im Vorentwurf dargestellten Flächen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ (Teil I) in Berge aufzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ (Teil I) in Berge zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Planungen sind im Haushalt 2015 der Gemeinde Berge entsprechende Mittel eingeplant worden.