Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße" in Berge
Vorlage
BER/013/2015
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Gemeinde Berge hat bei der Samtgemeinde Fürstenau die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge beantragt. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge sind aus folgenden Gründen erforderlich:

 

 

Die Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH in Berge hat in den vergangenen Jahren eine stetige Wachstumsentwicklung vorweisen können. Nunmehr sind die Produktions- und Lagerkapazitäten in den vorhandenen Gebäuden nahezu ausgereizt, so dass für die zukünftige Entwicklung der Firma an diesem Standort entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.

 

Da der vorhandene Standort eben solche Möglichkeiten langfristig nicht bietet, ist angedacht, Erweiterungsflächen östlich der Straße „Fürstenauer Damm“ im Bereich des bestehenden Parkplatzes zu errichten, wobei es dann erforderlich ist, einen neuen Straßenverlauf für die „Friedrich-Segler-Straße“ zu schaffen, um insgesamt ein in sich abgeschlossenes vergrößertes Werksgelände zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist die Zufahrt von der L 102 – „Bippener Straße“ in die „Friedrich-Segler-Straße“ neu zu gestalten. In die Planung mit einbezogen werden sollen auch die der Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH bereits gehörenden Grundstücke sowie weitere Flächen, da auf diesen Flächen zum Teil Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.

 

Des Weiteren hat die Gemeinde Berge ein bisher als Ackerfläche genutztes Grundstück erworben, welches mitten zwischen den vorhandenen Sportplatzflächen des TUS Berge e.V. liegt. Hier ist angedacht, die erworbene Fläche als Sportplatz auszuweisen und die bisher als Sportplatz (Trainingsplatz) genutzte Fläche wieder als Gewerbefläche zu nutzen, so wie sie im bestehenden Bebauungsplan „Industriegebiet“ in Berge ausgewiesen ist.

 

Im Zuge der Bauleitplanung soll der aus dem Jahre 1964 stammende Bebauungsplan „Industriegebiet“ mit überplant werden, was seitens des Landkreises Osnabrück bereits seit Jahren gefordert wird, da die bisherige Festsetzung als „Industriegebiet“ rechtlich nicht zutreffend ist und damit dann der benannte Bereich (zukünftig) als „GE“-Gebiet ausgewiesen wird.


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Vorentwurf (wird bis zum Ende der 16. Kalenderwoche nachgereicht)


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Berge beschließt für die im Vorentwurf dargestellten Flächen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ (Teil I) in Berge aufzustellen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ (Teil I) in Berge zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Planungen sind im Haushalt 2015 der Gemeinde Berge entsprechende Mittel eingeplant worden.