Betreff
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/011/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 u. a. beschlossen, für die in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen mit dem Ziel, Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen.

 

Nach Vorlage des Vorentwurfes wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.12.2013 bis einschließlich 23.12.2013 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 27.11.2013 um Stellungnahme bis zum 23.12.2013 gebeten.

 

Später eingehende Anregungen und Bedenken wurden ebenfalls berücksichtigt. Das Ergebnis der Bürgerbefragung vom 25.05.2014 und die Unterschriftensammlung in der Samtgemeinde Fürstenau (795 Unterschriften), abgegeben am 22.05.2014, wurden in die Abwägung mit einbezogen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen, die entsprechenden Abwägungsvorschläge bzw. die Abwägungsoptionen wurden in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss am 23.09.2014  ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Die abschließende Beratung zur diesem Tagesordnungspunkt wurde zurück gestellt und die Verwaltung u. a. beauftragt, die verschiedenen Abwägungsoptionen, insbesondere die zur Umfassung von Ortschaften durch Windparks, auf ihre Genehmigungsfähigkeit hin vom Landkreis Osnabrück überprüfen zu lassen.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück vom 07.11.2014 wurden die Entwurfsunterlagen zur 45. Änderung  einschließlich der Abwägungsvorschläge überarbeitet und anschließend einer umfassenden juristischen Überprüfung unterzogen.

 

Die überarbeiteten Unterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 

Der Beschlussvorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und  4 Abs. 1 BauGB und der entsprechende Abwägungsvorschlag beigefügt. Folgende Entwurfsunterlagen liegen der Vorlage per CD bei:

 

-           Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau

-           Entwurfsbegründung mit Anlagen zum gesamträumlichen Planungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau (Kriterienkatalog, Planungsraumanalyse, Potentialflächen)

-           Umweltbericht

-           Artenschutzbeitrag

-           Anlageplan zur Abwägung mit Kennzeichnung der Wohnstandorte der Einwender

-           Anlagepläne zur Abwägung der Denkmalschutzbelange sowie der Belange von Tourismus, Naherholung und Freizeit

 

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Trütken)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

-           Abwägungsvorschläge

-           CD mit Planunterlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB  wird zugestimmt.
  2. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung nebst Anlagen, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag aufzustellen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2015 der Samtgemeinde Fürstenau wurden unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung für die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel eingeplant.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I