Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 (SG/SGA/02/2015) den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Änderungen einstimmig dem Samtgemeinderat empfohlen.
Ergebnishaushalt
Schlüsselzuweisungen Ertrag: +6.100 €
Kreisumlage Aufwand: +2.500 €
Überschuss +3.600
€
Neuberechnung aufgrund der nunmehr vorliegenden
Einwohnerzahlen
per 30.06.2014.
(Richter) |
(Ahrend) |
(Trütken) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 14.045.500 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 14.045.500 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 6.600 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.386.600 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.000.200 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 60.900 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 499.700 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 438.800 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 672.700 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand -286.300 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.886.300 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 14.172.600 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 438.800 € festsetzt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 132.000 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.200.000 € festsetzt,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2015 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2014 – 2018 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2015 weist einen Überschuss in Höhe von 6.600 € aus, der sich positiv auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den verbleibenden Finanzmittelbestand von -286.300 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.
(Ahrend)
Fachdienst I