Betreff
I. Nachtragshaushaltsplan und I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
FG 20/034/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der I. Nachtragshaushaltsplan umfasst neben den Änderungen aufgrund von Beschlüssen die zwischenzeitlich eingetretenen Einnahme- und Ausgabeentwicklungen.

 

Im Verwaltungshaushalt konnte der strukturelle Fehlbedarf 2006 von 669.300 € um 317.900 € auf 351.400 € vermindert werden.

Die Änderungen ergeben sich insbesondere durch Mehreinnahmen aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen (400.000 €). Allerdings führen diese Gewerbesteuermehreinnahmen im Haushaltsjahr 2007 zu erhöhten Umlagezahlungen von mindestens 263.760 €. Deshalb müssen im kommenden Haushaltsjahr erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen erfolgen, weil sonst ein noch höherer Fehlbedarf droht als in der Finanzplanung 2007 – 2009 errechnet worden ist. Der Stadt Fürstenau verbleiben zurzeit lediglich netto 46.543 € oder 11,64 % (siehe Anlage 1). Weitere Mehreinnahmen konnten bei der Grundsteuer B (9.900 €), der Hundesteuer (1.300 €), der Verzinsung von Steuernachforderungen (6.500 €) und der Leitungsrechtsentschädigung durch den WV Bersenbrück (15.800 €) veranschlagt werden. Auf der Ausgabeseite erhöht sich die Gewerbesteuerumlage um insgesamt 115.600 €.

 

Unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages 2005 erhöht sich der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt auf insgesamt 3.596.700 €, der sich errechnet aus:

 

a)  Fehlbetrag 2005                                             3.245.300 €

b)  bisheriger Fehlbedarf 2006                               669.300 €

c)  Mehreinnahmen                                                433.500 €

d)  Mehrausgaben                                                  115.600 €

 

Im Vermögenshaushalt ergeben sich wesentliche Änderungen aufgrund von Mehrausgaben für die Sanierung des Ehrenmals, verschiedene Straßenbaumaßnahmen sowie die Gewässerverrohrung Bahnhofsvorplatz/Schwarzer Weg. Mehreinnahmen werden bei den Erschließungs- und Anliegerbeiträgen sowie bei den Zuweisungen vom Land und von der Samtgemeinde Fürstenau erwartet.

 

Eine Erhöhung der Kreditaufnahme ist aufgrund der vorgenommenen Änderungen nicht erforderlich.


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

1.  Aufstellung über die Netto-Einnahmen bei einer Gewerbesteuernachzahlung

2.  I. Nachtragshaushaltsplan 2006


Beschlussvorschlag:

 

Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen um                                                                                      433.500 €

von                                                                                                            4.172.400 €

auf                                                                                                            4.605.900 €

erhöht,

 

die Ausgaben um                                                                                     3.360.900 €

von                                                                                                            4.841.700 €

auf                                                                                                            8.202.600 €

erhöht,

 

den Fehlbedarf um                                                                                   2.927.400 €

von                                                                                                               669.300 €

auf                                                                                                            3.596.700 €

erhöht,

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben um                                                           1.237.000 €

von                                                                                                            1.140.400 €

auf                                                                                                            2.377.400 €

erhöht,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) nicht ändert,

 

in § 3

den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,      

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,

 

in § 5

die Steuersätze nicht ändert,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II