In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, am 06.02.2015, wurde Herr Matthias Ventzke einstimmig zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.
Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Ventzke erfüllt.
Seitens des Gemeindebrandmeisters und des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung von Herrn Ventzke zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte keine Bedenken.
Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis der Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Trütken) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Herr Matthias Ventzke wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Richter)
Fachbereich 3