Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte
Vorlage
FB 2/004/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, am 06.02.2015, wurde Herr Matthias Ventzke einstimmig zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Ventzke erfüllt.

  

Seitens des Gemeindebrandmeisters und des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung von Herrn Ventzke zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis der Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Trütken)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

Herr Matthias Ventzke wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

(Richter)

Fachbereich 3